Im NSU-Prozess haben die mit Spannung erwarteten Plädoyers begonnen. Bundesanwalt Herbert Diemer startete am Dienstagmittag mit seinem Schlussvortrag.

München - Die Bundesanwaltschaft sieht die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe im NSU-Prozess als Mittäterin überführt. Mit der Beweisaufnahme habe sich die Anklage in objektiver wie in subjektiver Hinsicht in allen Punkten im Wesentlichen bestätigt, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seines Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Zschäpe sei „Mittäterin“ bei den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und den weiteren Taten des NSU.

 

Diemer gab diese Einschätzung zu Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft, das über 22 Stunden an mehreren Prozesstagen gehalten werden soll. Das Motiv für die Terrorserie des NSU sei die „rechtsextreme Ideologie“ von Zschäpe sowie ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen. Zschäpe ist der Mittäterschaft bei den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen des NSU angeklagt, obwohl es keine Beweise gibt, dass sie eine der Taten selbst ausgeführt hat. Nach Auffassung der Anklage wären die Taten ohne ihre Rolle als „Tarnkappe“ für das jahrelange Leben im Untergrund des Trios aber nicht möglich gewesen.