Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München mehrere Anträge des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben abgelehnt. Der Beschuldigte bestreitet den Kauf der Mordwaffe.

München - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag zahlreiche Beweisanträge des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben im NSU-Prozess abgelehnt. In den Anträgen ging es um den Kauf von Waffen in der Schweiz und den Schmuggelweg der NSU-Mordwaffe vom Typ „Ceska“.

 

Wohlleben soll die Waffe organisiert haben

Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, den Kauf der Waffe organisiert zu haben. Wohlleben bestreitet das und macht geltend, die Pistole könne auch auf anderen Wegen zu den mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gekommen sein. Wohlleben wollte dazu einen früheren Schweizer Waffenhändler, der inzwischen in Ecuador lebt, als Zeugen laden lassen. Das sei nicht nötig, befand der OLG-Senat. Das Gericht lehnte es auch ab, zu überprüfen, ob der Waffenhändler weitere Pistolen desselben Typs nach Deutschland verkauft hat.

Mit der „Ceska“ sollen die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende aus rassistischen Gründen ermordet haben. Angeklagt ist dafür die einzige Überlebende des NSU, Beate Zschäpe.