Jetzt also doch: Der Wunsch von Beate Zschäpe nach neuen Verteidigern im NSU-Prozess wurde vom Oberlandesgericht in München nicht genehmigt. Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern nicht mehr zu vertrauen.

Jetzt also doch: Der Wunsch von Beate Zschäpe nach neuen Verteidigern im NSU-Prozess wurde vom Oberlandesgericht in München nicht genehmigt. Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern nicht mehr zu vertrauen.

 

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagnachmittag zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab.

Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr zu vertrauen. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht.

Als Zeugen für den Dienstagnachmittag sind zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen. Die Zeugenvernehmungen am Vormittag hatte das Gericht abgesagt.