Beim NSU-Prozess hat ein Schweizer Polizist als Zeuge ausgesagt. Der Beamte legt nahe, dass die wichtigste Mordwaffe des Trios schon 1996 in die rechtsextreme Szene Thüringens eingeschleust worden sein könnte.

Beim NSU-Prozess hat ein Schweizer Polizist als Zeuge ausgesagt. Der Beamte legt nahe, dass die wichtigste Mordwaffe des Trios schon 1996 in die rechtsextreme Szene Thüringens eingeschleust worden sein könnte.

 

München - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Mittwoch akribisch untersucht, auf welchem Weg die wichtigste Mordwaffe des NSU-Trios vom Typ „Ceska“ aus der Schweiz nach Deutschland geschleust worden sein könnte.

Die Klärung dieser Frage ist deshalb bedeutsam, weil daran der Anklagevorwurf der Beihilfe zum Mord gegen zwei der mitangeklagten mutmaßlichen Unterstützer, Carsten S. und Ralf Wohlleben, geknüpft ist. Laut Anklage hat das Terrortrio um Beate Zschäpe die Waffe eigens für den Zweck besorgen lassen, um damit Zuwanderer zu ermorden.

Ermittlungen gegen Mittelsmänner

Als Zeuge war ein Polizist aus der Schweiz geladen. Er hatte gegen zwei mutmaßliche Mittelsmänner ermittelt, von denen einer die Pistole bei einem Schweizer Waffenhändler legal erworben haben soll. Der andere soll die Waffe dann übernommen und nach Deutschland vermittelt haben. Dieser Mann lebte selber Mitte der neunziger Jahre in Apolda bei Jena und ist mit einer Frau aus Thüringen verheiratet. Er ist bis heute mit einem ehemaligen Jugendfreund von Uwe Böhnhardt aus Jena befreundet.

Nach der Aussage des Polizisten wurde die „Ceska“ im Jahr 1996 legal an einen der beiden mutmaßlichen Mittelsmänner verkauft. Das sei im Waffenbuch des Händlers vermerkt, sagte der Beamte. Einer der beiden habe ausgesagt, er habe seine Waffenerwerbsscheine für 400 Franken an den anderen verkauft. Er habe nachgefragt, was der Käufer mit den Waffen vorhabe. Der habe geantwortet, dass „es das beste sei, wenn er das nicht wisse“. Gegenüber der Polizei hätten die Schweizer aber in mehreren Vernehmungen bestritten, die „Ceska“ je gesehen zu haben. Der Polizist sagte, das habe er nicht geglaubt.

Einer der beiden sei zudem 1997 mit einer ähnlichen Waffe im Auto in Jena erwischt und festgenommen worden. Er habe ein „Zusatzstück aufsetzen lassen“, um die Pistole mit einem Schalldämpfer auszurüsten. Für die Festnahme habe es aber keinen Grund gegeben, habe er in der Vernehmung gesagt. Eine Ex-Freundin habe ihm „ans Bein streichen“ wollen und ihn bei der Polizei angeschwärzt.

Laut Vernehmungsprotokoll konfrontierte der Schweizer Polizist den mutmaßlichen Mittelsmann auch damit, dass mit der „Ceska“ in Deutschland neun Menschen ermordet und dass die Pistole im Brandschutt eines Hauses in Zwickau gefunden worden sei. Es handele sich um dieselbe Waffe, die er selber 1996 in Empfang genommen habe. Das habe der Beschuldigte aber bestritten. Ebenso habe er in Abrede gestellt, Kontakte zu Rechtsextremisten zu pflegen.

Die Befragung des Schweizer Polizisten wird am Donnerstag fortgesetzt.