Der mitangeklagte Ralf Wohlleben hat im NSU-Prozess erneut die Ablehnung des Gerichts wegen „Besorgnis der Befangenheit“ beantragt. Bisher ist ein halbes Dutzend Befangenheitsanträge abgelehnt worden.

München - Im Münchner NSU-Prozess hat der mitangeklagte Ralf Wohlleben erneut die Ablehnung des Gerichts wegen „Besorgnis der Befangenheit“ beantragt. Sein Verteidiger Olaf Klemke begründete den Vorstoß am Mittwoch mit der Art und Weise, wie der Senat zwei Anträge Wohllebens auf Aussetzung des Verfahrens und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt habe. Der Befangenheitsantrag richtete sich gegen alle fünf Richter des Senats.

 

Wohlleben ist in dem Prozess wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Er soll die Beschaffung der Mordwaffe vom Typ „Ceska“ in Auftrag gegeben haben. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Sie muss sich wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an der Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten.

Bisher ein halbes Dutzend Anträge abgelehnt

Ein Nebenklage-Vertreter warf Wohlleben in einer ersten Stellungnahme in der Verhandlung vor, den Prozess zu verschleppen. Im NSU-Prozess gab es bisher ein halbes Dutzend Befangenheitsanträge, die durchweg abgelehnt worden waren.

Der Prozess sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Die Beweisaufnahme kam zunächst nicht voran. Als Zeuge war ein früherer Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“ geladen, der aber nicht aufgerufen wurde. Die Gruppe gilt als politische Heimat des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Bereits am Dienstag waren mehrere Zeugen vergeblich nach München gereist.