Beweisaufnahme im NSU-Prozess: am Oberlandesgericht in München springt man rasch von Fall zu Fall und von Zeuge zu Zeuge. Den Überblick kann man kaum behalten. Auszug aus einem konfusen Verfahren.

Manteldesk: Mirko Weber (miw)

München - Neun Schüsse schlugen auf Enver Simsek ein, der an diesem Tag südlich von Nürnberg-Langwasser Blumen verkaufte. Es war der 9. September im Jahr 2000, und das ist, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu einem Zeugen im Münchner NSU-Prozess sagt, „ja schon eine ganze Zeit her“. Andererseits gibt es ein Erinnerungsband zwischen dem mutmaßlich ersten Mord des NSU und der Gegenwart. Semiya Simsek, die damals 14-jährige Tochter, hat ein Buch über ihre Erinnerungen geschrieben. Wer er es liest, in dem regt sich Scham, dass sich so ein Mord überhaupt ereignet hat. Scham, dass Mitglieder der Familie Simsek zuerst verdächtigt wurden. Scham, dass es so lange dauerte, bis ein Zusammenhang zu den anderen Morden hergestellt wurde. Semiya Simseks Anwälte sind unter den Nebenklägern. Sie selbst ist nicht im Gericht.

 

Es gehört zum Wesen des Prozesses am Oberlandesgericht, dass viele Experten in ihrer jeweiligen Expertensprache sprechen: Maurer und Installateure, wenn es um die Renovierungsarbeiten in der später in Brand gesteckten Zwickauer Wohnung geht, Polizeibeamte aller Spezialisierungsarten, wenn es um die Aufarbeitung des Mordes geht. Manchmal wechseln sich die Zeugen im Halbstundentakt ab. Es ist nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Was ist wirklich wichtig? Was wiederholt sich nur im Vergleich zu ersten Vernehmung?

Der Prozess zieht sich in die Länge

Die mutmaßlich besten Experten im Saal A 101 indes schweigen oder schauen weg. Als Bilder vom Inneren des Lieferwagens projiziert werden, in dem Simsek in einer Blutlache liegend gefunden wurde, setzt Beate Zschäpe die Brille ab, wickelt ein Hustenbonbon aus und führt lächelnd Unterhaltungen mit ihren Anwälten. Der Prozess wird dauern. Das Gericht hat Termine bis Mitte Dezember 2014 bekannt gegeben. Ob die Zeit reicht? Warum geht es so langsam? Ein Beispiel.

Geladen ist der Zeuge Günther B., 63 Jahre alt aus Nürnberg, Pensionär. Günther B. kommt am Tag des Mordes mit seinem Sohn in der Nähe des Tatorts vorbei. Im Auto ist es warm, die Scheiben sind heruntergekurbelt. Als sie Simseks Lieferwagen passieren, hören sie „mehrere metallische Schläge“. Dann sieht er – so meint er sich jedenfalls zu erinnern – „zwei Männer in Radlerkleidung davongehen, einer hatte eine beige Baseballkappe an, der andere kurze Haare“. Günther B. findet den „Vorgang ungewöhnlich“. An herumstehende Räder erinnert er sich nicht. So steht es im Vernehmungsprotokoll, das angefertigt wird, nachdem der Mord an Simsek in der Zeitung steht und Günther B. sich bei der Polizei meldet.

Schwindende Erinnerungen

An diesem Samstag setzen Vater und Sohn den Weg heimwärts fort. Konfrontiert mit dem Protokoll von damals, bestätigt Günther B. die Sache mit der Radlerkleidung. An geschilderte Details von damals allerdings kann er sich nur bedingt erinnern: „Sorry“, sagt er, „nichts mehr da.“ Dass er vor 13 Jahren gesehen hat, wie „eine männliche Person einen Fuß auf die Schiebetür setzte und eine Bewegung ins Fahrzeuginnere machte“, weiß er heute nicht mehr. Günther B. war damals fünfzig Jahre alt, heute ist er Rentner. Man darf dreizehn Lebensjahre nicht unterschätzen.

An diesem Punkt bringt ein Anwalt der Nebenkläger den Komplex Nagelbombenanschlag in Köln-Mülheim ins Gespräch. Es dauert zum Verdruss fast aller, bis das entsprechende Blatt im entsprechenden Aktenband gefunden ist. Richter Götzl verliert ein bisschen die Contenance.

Später sagt der Sohn von Günther B. aus. Auch er hat, wie sein Vater, damals zwei Männer gesehen, die sich vom Lieferwagen entfernten. „Größe, Alter, Kleidung?“, fragt der Richter. „Schwierig“, antwortet Achim E. Es ist sein am häufigsten verwendetes Wort.

Das Gericht wendet sich wieder dem Mordfall Özüdogru zu. Nürnberg, ein Jahr später: es ist ein – wenn das in diesem Zusammenhang überhaupt möglich ist – ziemlich normaler Tag während der Beweisaufnahme im Münchner NSU-Prozess.