Im Münchner NSU-Prozess bestreitet ein Zeuge, Zuträger des Thüringer Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Er soll von demselben Beamten betreut worden sein wie der Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt.

München - Ein Thüringer Rechtsextremist hat im NSU-Prozess bestritten, V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte am Mittwoch allerdings äußerst hartnäckig nach und machte deutlich, dass er ihm nicht glaubt. Bundesanwalt Herbert Diemer kündigte an, die Anklage gehe jetzt dem Verdacht der Falschaussage nach.

 

Bei dem Mann handelt es sich um eines der ranghöchsten Mitglieder der seit dem Jahr 2000 verbotenen Organisation „Blood & Honour“. Er habe im Jahr 1996 einen Landesverband in Thüringen gegründet und sei außerdem Chef aller ostdeutschen Untergliederungen gewesen, sagte er vor Gericht.

Ein Beamter des Thüringer Verfassungsschutzes hatte an einem früheren Prozesstag ausgesagt, der Zeuge sei als V-Mann unter der Kennnummer „2100“ geführt worden. Demnach sei er von demselben Beamten betreut worden wie der Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt.

Vor Gericht sagte der Zeuge, er habe gelesen, alle „Treffberichte“ mit der V-Mann-Quelle „2100“ seien vernichtet worden. Richter Götzl erwiderte darauf, dem Gericht würden Kopien vorliegen.

Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen will der Zeuge nicht gekannt haben

Zu Beginn der Vernehmung hatte Götzl eine „unbeschränkte Aussagegenehmigung“ des Thüringer Innenministeriums für den Zeugen verlesen. Der Zeuge meinte, vermutlich wolle die Behörde ihn in „Diskredit“ bringen.

Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt will der Zeuge nicht gekannt haben. Zschäpe ist wegen der Beteiligung an der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt.

Aus Kopien der „Treffberichte“ zitierte Götzl, dass der Zeuge einem Anführer der Chemnitzer Neonazi-Szene und Kontaktmann des NSU-Trios Geld für die drei Flüchtigen angeboten habe. Der Chemnitzer habe das Angebot aber ausgeschlagen. Zu dieser Zeit sollen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bereits über Beute aus Banküberfällen verfügt haben. Götzl zitierte außerdem eine Passage, in der es heißt, der Chemnitzer sei mit Zschäpe liiert gewesen. Der Richter kündigte an, den Zeugen erneut vor das Oberlandesgericht München zu laden.