Das Oberlandesgericht München hat nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ den Antrag von Beate Zschäpe auf Entpflichtung ihrer drei Verteidiger zurückgewiesen.

Frankfurt/Main - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, wird nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ihre bisherigen drei Pflichtverteidiger behalten müssen. Das Oberlandesgericht München habe Zschäpes Antrag auf Entpflichtung zurückgewiesen, berichtete die Zeitung. Auch ein zusätzlicher Pflichtverteidiger werde nicht bestellt.

 

Zschäpe habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihr und den Verteidigern vorgebracht, heißt es dem Bericht. Eine Bestätigung des Gerichts war am Montagabend zunächst nicht zu erhalten.