Der brandenburgische Verfassungsschutz hatte mit "Piatto" einen hochkarätigen Informanten in der Unterstützerszene des NSU. Die Vernehmung seines V-Mann-Führers verläuft turbulent - und am Ende müssen sogar die Zuhörer den Saal verlassen.

München - Die Vernehmung eines brandenburgischen Verfassungsschützers im Münchner NSU-Prozess ist am Mittwoch streckenweise lautstark und turbulent verlaufen. Der Beamte war V-Mann-Führer des Informanten „Piatto“. Auf die meisten Fragen antwortete er nicht und berief sich auf Gedächtnislücken. Die nahmen ihm mehrere Prozessbeteiligte nicht ab. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hielt ihm vor, es gehöre „zur Pflicht eines Beamten, sich vorzubereiten, sich auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu machen“. Erstmals im NSU-Prozess schloss das Gericht dann kurz vor Verhandlungsschluss die Öffentlichkeit aus.

 

V-Mann „Piatto“ war 1998 auf die Unterstützerszene des NSU in Chemnitz angesetzt. Dort hatten sich Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Abtauchen versteckt. Unterschlupf fanden sie zunächst bei Gleichgesinnten. „Piatto“ war auch selber schon als Zeuge im Prozess und hatte ausgesagt, von Fluchtplänen nach Südafrika und die Beschaffung von Waffen gewusst zu haben. Zwei Jahre später begann die Serie von zehn Morden, für die sich Beate Zschäpe im NSU-Prozess als mutmaßliche Mittäterin verantworten muss.

Gericht schickt Zuschauer und Journalisten vor die Tür

„Piattos“ V-Mann-Führer hatte sich bei seiner Aussage am Mittwoch mit einer über den Kopf gezogenen Kapuze verhüllt. Einzelheiten zur Zusammenarbeit mit seinem Informanten seien ihm „in Vergessenheit geraten“, sagte er mehrfach. Einige Fragen beantwortete er widersprüchlich, etwa die, ob er wisse, für welchen Zweck die Unterstützer Waffen für das Trio beschaffen wollten.

Mehrmals schwieg er einfach längere Zeit. Ein Nebenkläger erkundigte sich, ob seine Gedächtnisschwäche gesundheitlich bedingt sei. Rechtsanwältin Nicole Schneiders, die den wegen Beihilfe mitangeklagten Ralf Wohlleben verteidigt, kritisierte, die Antworten des Zeugen seien „durch die Maskerade“ nur schwer zu verstehen.

Die Wohlleben-Verteidigung beantragte am Ende den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht schickte daraufhin zum ersten Mal nach mehr als zweieinhalb Jahren Prozessdauer am 215. Verhandlungstag Zuschauer und Journalisten vor die Tür. Wenig später unterbrach der Senat die Vernehmung des Geheimdienstlers und vertagte sie auf einen späteren Termin. Ob die Öffentlichkeit dann zugelassen sein wird, blieb zunächst offen.