Wegen des Baus der ICE-Strecke Stuttgart-Ulm kann der Landwirt Daniel Buck aus Hohenstadt 18 Hektar Ackerfläche nicht mehr nutzen. Mit 3519 Euro soll er entschädigt werden.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Hohenstadt - Das Positive für die Gemeinde Hohenstadt vorneweg: auf der Baustelle für die Schnellbahntrasse Stuttgart-Ulm soll am Dienstag ein überdimensionales Förderband, das den Schutt aus dem Steinbühltunnel herausschafft, seinen Betrieb aufnehmen. Lastwagenfahrten durch den Ort, der damit einhergehende Lärm und die Verschmutzung der Straßen dürften sich demzufolge deutlich reduzieren. Auch ein Gespräch im Stuttgarter Regierungspräsidium, das unlängst zwischen der Bahn und der Kommune wegen immer noch ausstehender Entschädigungszahlungen stattgefunden hat, ist den Beteiligten zufolge konstruktiv verlaufen.

 

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dieter Weiblen, der in dieser Angelegenheit die Gemeinde und mehrere Privatleute vertritt, zeigt sich vorsichtig optimistisch: „Von den Verantwortlichen sind, zumindest was die kommunalen Forderungen und einen weiteren Fall angeht, Lösungen und Abschlüsse innerhalb weniger Wochen angekündigt worden.“ Allerdings gebe es bis jetzt nichts Schriftliches, und obendrein müsse die Bahn auch noch ein rundes Dutzend Unterlagen bringen, fügt der Jurist Weiblen hinzu.

Dietrich: Bahn hat kein Interesse das Verfahren zu verzögern

Was die Belange des Hohenstädter Landwirts Daniel Buck angeht, liegt eine Lösung oder gar ein Abschluss indes nach wie vor in weiter Ferne. Dem Bauern droht, wie selbst ein von der Bahn beauftragter Gutachter festgestellt hat, der betriebswirtschaftliche Kollaps. Mitte März soll es ein Gespräch geben, in dem es jedoch erst einmal nur um formalrechtliche Belange gehen wird. Für Buck, der fast 1000 Schweine zu füttern hat und eine Biogasanlage betreiben muss, ist das zu wenig. Etwa 18 Hektar der von ihm gepachteten Ackerflächen musste er für die Bahnbaustelle abtreten. Als Entschädigung für den „Nutzungsausfall“ sind ihm vor eineinhalb Jahren 3519 Euro angeboten worden.

Wolfgang Dietrich, der Sprecher des Bahnprojekts, versteht nicht, warum Buck diese Zahlung nicht mitgenommen hat: „Er hätte seine weitergehenden Ansprüche ja nicht eingebüßt, wenn er den Betrag erst einmal akzeptiert hätte“, betont Dietrich. Bevor das Entschädigungsverfahren abgeschlossen sei, könne die Bahn gar nicht mehr bezahlen, selbst wenn sie wollte, ergänzt er. „Es gibt kein Mandat über die vom Gutachter festgelegte Summe hinauszugehen, ebenso wenig, wie es auf Seiten der Bahn ein Interesse daran gibt, das Verfahren zu verzögern“, erklärt er.

Anwalt beklagt „Mauer des Schweigens“

Dietrich leuchtet deshalb auch nicht ein, weshalb Bucks Anwalt nicht gleich das Regierungspräsidium (RP) eingeschaltet hat. „Wenn jemand die Formalien nicht einhält, kann er die Schuld dafür nicht bei anderen suchen“, sagt er. Diesen Vorwurf will Dieter Weiblen derweil nicht auf sich sitzen lassen: „Wir haben darauf vertraut, dass die Entschädigungen, wie vertraglich fixiert, bis zum 30. April 2013 ausbezahlt werden. Mit dem erforderlichen Vorlauf wurde dann im August des vergangenen Jahres der Entschädigungsantrag beim RP eingereicht“, versichert der Anwalt. Auf der Gegenseite sei man allerdings stets auf eine Mauer des Schweigens gestoßen und habe, unmittelbar nach der Unterzeichnung des Bauerlaubnisvertrags, plötzlich keinen der Ansprechpartner mehr erreicht.

Diese Einlassungen Weiblens kann beim RP zwar niemand direkt bestätigen. Nadine Hilber, die Sprecherin der Behörde, erklärt jedoch, „dass die Bahn im vergangenen Jahr mehrere von der Gegenseite vorgeschlagene Gesprächstermine nicht hat einhalten können“. Druck könne das RP deswegen aber nicht aufbauen. „Wir sind in der Moderatorenrolle und brauchen, um diesem Auftrag gerecht zu werden, erstmal alle Unterlagen“, betont Hilber. Das Ziel des Entschädigungsfestsetzungsverfahrens sei es, eine Einigung herbeizuführen.

Für 3519 Euro bekommt Buck eine Monatsration Soja

Von einer solchen sehen sich sowohl Dieter Weiblen als auch sein Mandant Daniel Buck noch ein ganzes Stück weit entfernt. Weiblen hält die von der Bahn bis dato offerierten 3519 Euro für „ominös, wenn man bedenkt, dass hier, wie ja auch gutachterlich bestätigt worden ist, eine Existenzgefährdung vorliegt, die Wertminderung von Herrn Bucks Hofstelle aber beispielsweise mit null Euro angegeben wird“.

Der betroffene Landwirt wiederum empfindet die angebotene Entschädigung als „unmoralisch“. Mit diesem Betrag solle ja eine Existenzgefährdung ausgeschlossen werden. Er könne aber mit einer Einmalzahlung in der besagten Höhe seine Existenz nicht retten, erklärt Buck. „Bei durchschnittlichen Einnahmen von rund 900 Euro pro Hektar Anbaufläche kann sich jeder leicht vorstellen, wie viel Geld mir jedes Jahr verloren geht“, ergänzt er. Eine konkrete Rechnung hat Daniel Buck selbst bereits aufgemacht: Für 3519 Euro bekommt er, je nach Tagespreis, etwa sieben Tonnen Sojaschrot. Seine Schweine vertilgen diese Menge in einem guten Monat.