Der Wahlausschuss in Bretten hat alle 11 533 Wahlzettel nochmals ausgezählt. Einige Stimmzettel konnten noch zugunsten des Amtsinhabers gewertet werden. Wird die Wahl dennoch angefochten?

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Bretten - Vier lange Stunden sind am Montagabend im Brettener Rathaus nochmals alle 11 533 Stimmen nachgezählt worden – unter strenger Beobachtung vieler Bürger. Nach dem knappen Ausgang der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag mit gerade mal zwei Stimmen Abstand zwischen dem Amtsinhaber Martin Wolff (parteilos, 35,99 Prozent) und dem CDU-Herausforderer Aaron Treut (35,98 Prozent) kontrollierten jetzt die Mitglieder des Wahlausschusses höchstpersönlich. Die 47 ungültigen Stimmzettel wurden zur Prüfung sogar einzeln für die Bürger auf eine Leinwand projiziert. Und es gab Korrekturen: Wenige Stimmzettel waren falsch sortiert worden, am Ende lag Wolff mit zwölf Stimmen vorne. Er bleibt damit endgültig gewählter OB von Bretten. Oder doch nicht?

 

Möglicherweise wird die Wahl angefochten

Wie man hört, überlegen manche Bürger, die Wahl anzufechten. Es gab am Donnerstag vor dem zweiten Wahlgang eine Gemeinderatssitzung, bei der ein neuer Vorschlag zur Lösung eines großen Streits mit dem Caritasverband Ettlingen verabschiedet wurde – manche werten dies als Beeinflussung der Wahl und damit als einen Grund zur Anfechtung. Treut hat am Montagabend noch gesagt, dass das für ihn nicht in Frage komme. Er sieht sich zumindest als moralischen Sieger; eine Überprüfung würde Monate dauern, das Ergebnis wäre ungewiss.

Der alte und neue OB Martin Wolff klang nach der Wiederwahl ebenfalls nachdenklich. Er habe „lehrreiche Wochen“ hinter sich und werde künftig mehr Zeit in die Kommunikation mit den Bürgern investieren. Er sagte aber auch: „So ist Demokratie. Auch wenn es knapp ausgeht, müssen alle das akzeptieren.“

Das Vorgehen bei der Auszählung in Bretten entspricht laut Carsten Dehner vom Innenministerium den Regeln. Zunächst wurden am Sonntag die 47 ungültigen Stimmen nochmals geprüft, ob sie wirklich nicht zu zählen sind. Jetzt wurden sogar alle Wahlzettel geprüft. Aber Dehner sagt auch: „Die Gemeindeordnung sieht es so vor: Am Ende reicht eine Stimme Vorsprung.“

Laut Gesetz müsste am Ende das Los entscheiden

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los – so will es das Gesetz. In Baden-Württemberg gab es das, wenn die Bürger wählen durften, noch nicht. Im bayerischen Bergtheim aber wurde 2008 der Bürgermeister am Ende so bestimmt. 1996 wurde auch der Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel, nach drei Wahlgängen mit Patt per Los gewählt – aber eben vom Kreisrat, nicht von den Bürgern. In Rottweil setzte der Gemeinderat 2015 den Dezernenten Christian Ruf per Los ins Amt.

Knapp ging am Sonntag auch die Wahl in Altbach (Kreis Esslingen) aus: Martin Funk siegte mit nur 21 Stimmen Vorsprung. Der Altschultes war nicht mehr angetreten.