In Ländern wie Italien und Frankreich gibt es bereits Obergrenzen für Barzahlungen. Die Erfahrungen liefern nach Ansicht von StZ-Autor Michael Heller kein Argument für eine EU-weite Einführung.

Stuttgart - Vehement hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor einem Jahr die Einführung einer Obergrenze von 5000 Euro für Barzahlungen gefordert. Wer sich fragt, warum es um dieses angeblich so wichtige Vorhaben im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terror in den zurückliegenden Monaten so still geworden ist, der hat jetzt eine Antwort. Schäuble muss sich um dieses in der Bevölkerung unpopuläre Thema gar nicht kümmern. Weil jedes Land in Europa hier bislang seinen eigenen Weg geht, reißt die EU-Kommission das Thema reflexhaft an sich: Einheitliche Regeln müssen her! Dass zum Beispiel 1000 Euro in Deutschland eine ganz andere Bedeutung haben als 1000 Euro in Bulgarien, scheint in Brüssel niemanden zu kümmern.

 

Erinnerung an Steffi Grafs Vater

Leider fällt dem Vereinheitlichungswahn auch die Beantwortung der Frage zum Opfer, was durch eine Bargeldobergrenze eigentlich besser werden soll. Meldegrenzen bei Geschäften in bar, die ebenso erwogen werden, fallen in die gleiche Kategorie. Wem bei Kriminalität, die mit Geld verbunden ist, immer nur die Übergabe von Plastiktüten voller Scheine auf Parkplätzen einfällt, der hat entweder zu viele „Tatort“-Krimis angeschaut oder verharrt in der Erinnerung an Peter Graf, den Vater der Tennisspielerin Steffi Graf. Die Entwicklung jedenfalls ist längst weiter. Die organisierte Kriminalität hat das Internet für ihre Zwecke entdeckt und transferiert Geld via Blockchain, womöglich weder in Euro- oder Dollarbeträgen, sondern in Bitcoins.

Damit ist nicht gesagt, dass es keine Bargeld-Kriminalität gibt. Natürlich gibt es die. Aber bevor die Spielräume beim Bezahlen für die Bürger eingeschränkt werden, sollten sich die Befürworter die Mühe machen, Beweise für die Sinnhaftigkeit ihres Ansinnens beizubringen. Dass dies bislang nicht geschehen ist, hat einen simplen Grund. Es gibt diese Beweise nicht. In den Ländern, die in der Vergangenheit Obergrenzen eingeführt haben, ist die Kriminalität jedenfalls nicht zurückgegangen.