Die Besitzverhältnisse bleiben unverändert. Aber der Kläger gibt nicht auf und schaltet die Staatsanwaltschaft ein.

Stuttgart - Der Rechtsanwalt Wolfgang Blumers ist in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit einer Klage gescheitert, die ihm eine Beteiligung am Kaufhaus Breuninger verschaffen sollte. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart Blumers noch Anspruch auf einen Anteil an einer Holding zugesprochen, die vier Fünftel der Breuninger-Anteile hält. Damit bleiben die Besitzverhältnisse unverändert. Die Macht haben weiter der frühere Kaufhauschef Willem van Agtmael und der Jurist Wienand Meilicke, denen die Holding je zur Hälfte gehört. Blumers’ Klage auf die Beteiligung mit einem Wert von 220 Millionen Euro hatte sich gegen van Agtmael und Meilicke gerichtet.

 

Das Gericht lässt keine Revision zu

OLG-Vizepräsidentin Agnes Aderhold begründete das Urteil des 14. Zivilsenats damit, dass Blumers nicht habe beweisen können, dass ihm van Agtmael und Meilicke einst eine konkrete und rechtsverbindliche Beteiligungszusage gegeben hätten. Dafür, so sagte sie, habe es zwar einzelne Indizien gegeben, zahlreiche andere Indizien hätten aber dagegen gesprochen; als Aderhold die Urteilgründe verlas, sprach sie mehrfach von Zweifeln an Darstellungen, aber: „Letztlich ist der Beweisvortrag nicht zur vollen Überzeugung des Senats gelungen.“ Trotzdem ließ das OLG keine Revision gegen das Urteil zu. Das stieß bei Blumers auf Unverständnis: „Wenn man Zweifel hat, dann sollte man die Revision zulassen“, sagte er. Der Rechtsanwalt prüft nun, ob er Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen soll.

Aber der Streit um die Macht bei Breuninger ist auch unabhängig davon noch nicht beendet. Ende vergangener Woche hat Blumers bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige wegen Prozessbetrugs gegen Meilicke und van Agtmael erstattet. Meilicke wirft er vor, vor Gericht 40-mal falsche Behauptungen aufgestellt zu haben; bei van Agtmael kommt er auf 15 Falschaussagen; eine Antwort hat Blumers noch nicht erhalten.

Ein unschöner Eindruck sollte vermieden werden

Der Konflikt geht auf den Sommer 2004 zurück. Bis dahin war das Kaufhaus im Besitz einer Doppelstiftung, die der 1980 plötzlich verstorbene Chef Heinz Breuninger gegründet hatte. Die Stimmrechte – und damit die Macht – lagen bei einer Stiftung, eine andere, gemeinnützige Stiftung unter der Leitung von Heinz Breuningers Tochter Helga unterstützte soziale Projekte, die mit dem Geld finanziert wurden, das vom Kaufhaus ausgeschüttet wurde. Helga Breuninger hat vor Gericht ausgesagt, dass sie „ihre“ Stiftung damals vom Kaufhaus lösen wollte, um nicht in den Strudel einer möglichen Breuninger-Kaufhauskrise zu geraten. Für die Öffentlichkeit überraschend erfolgte die Trennung so, dass die Stimmrechts-Stiftung durch einen einstimmigen Beschluss des Stiftungsvorstands aufgelöst wurde. Der fünfköpfige Vorstand, zu dem neben den drei Streithähnen vor Gericht noch der Wirtschaftsprüfer Benno Stratmann und der Kaufmann Theo Henselijn gehörten, war sich einig, dass die bisherigen Mitglieder des Stiftungsvorstands zusammen das Kaufhaus erwerben sollten; Helga Breuninger hätte im Gegenzug den Kaupreis erhalten (41,1 Millionen Euro plus Besserungsschein), um damit ihre gemeinnützige Stiftung finanziell auszustatten.

So ist es auch gekommen, aber mit einem Unterschied: Gekauft haben nur van Agtmael und Meilicke. Blumers, dessen damalige Anwaltskanzlei Gleiss Lutz Bedenken hatte, kam ebenso wenig zum Zug wie Stratmann und Henselijn. Das sollte aber nur vorübergehend sein, lautete die übereinstimmende Aussage aller Beteiligten; die drei anderen sollten zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt werden. Blumers gewann so Zeit, den Streit mit Gleiss Lutz beizulegen; Stratmann und Henselijn konnten klären, wie das erforderliche Geld aufzubringen wäre. Dass zunächst nur eine Minderheit des Vorstands das Kaufhaus erwarb (zwei von fünf), sollte auch den Eindruck vermeiden, hier machten Beteiligte Geschäfte mit sich selbst.

Die Stiftungsaufsicht hatte keinerlei Bedenken

2011 war dann von einer Beteiligung keine Rede mehr, woraufhin Blumers, der bei Gleiss Lutz längst ausgeschieden war, Klage einreichte. Warum van Agtmael und Meilicke die drei anderen auf einmal nicht mehr dabei haben wollten, hat das Gericht nicht interessiert. Meilicke hat in der Verhandlung mehrfach gesagt, die anderen hätten ihre Anteile umgehend verkaufen wollen. Verkaufsverhandlungen (die ergebnislos blieben) haben freilich auch Meilicke und van Agtmael geführt.

Ebenso nur eine Nebenrolle hat die Auflösung der Stimmrechts-Stiftung gespielt. Den einstimmigen Vorstandsbeschluss hielt die Stiftungsaufsicht, das Stuttgarter Regierungspräsidium, für ausreichend. Der damalige Regierungspräsident Udo Andriof erzählte, ihm sei es darum gegangen, dass Helga Breuninger ihre Arbeit habe fortsetzen können. Um den Willen des Stifters Heinz Breuninger ging es nicht.