Eine gewaltbereite Frau saß in Schwäbisch Gmünd wegen schweren Raubes, Diebstahls und wiederholter Brandstiftung in Haft - nun bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart die Entscheidung, dass die 47-Jährige unter Auflagen frei kommt. Sie galt als die einzige weibliche Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg.

Eine gewaltbereite Frau saß in Schwäbisch Gmünd wegen schweren Raubes, Diebstahls und wiederholter Brandstiftung in Haft - nun bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart die Entscheidung, dass die 47-Jährige unter Auflagen frei kommt. Sie galt als die einzige weibliche Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg.

 

Stuttgart/Schwäbisch Gmünd - Die einzige weibliche Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg kommt unter Auflagen frei. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte am Mittwoch eine Entscheidung des Landgerichts Ellwangen.

Die gewaltbereite 47-Jährige saß in Schwäbisch Gmünd in Haft wegen schweren Raubes, Diebstahls und wiederholter Brandstiftung. Das Landgericht Ravensburg hatte sie im Jahr 2000 zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - ohne eine Sicherungsverwahrung. Im Frühjahr 2008 war jedoch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden, die das OLG jetzt kassierte.

Um die Bevölkerung vor weiteren Straftaten der Frau zu schützen, muss sie in Freiheit eine Fußfessel tragen. Von Bad Vilbel aus werden Fußfesselträger zentral in ganz Deutschland überwacht. Die Mitarbeiter kontrollieren so aus der Ferne die Straftäter rund um die Uhr. Weitere Auflagen für eine Freilassung sind etwa enge Kontrollen durch Bewährungshelfer. Die Frau darf außerdem keine Waffen besitzen und ihre Wohnung nachts nicht verlassen.

Bei der 47-Jährigen liege eine psychische Störung vor und es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut straffällig werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Um die Sicherungsverwahrung fortzusetzen, müsste bei ihr aber eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten bestehen“. Dies sei nicht der Fall, entschieden die OLG-Richter (Az.: 1 Ws 224/13).

Die 47-Jährige galt als der Schrecken der Frauenhaftanstalt, bedrohte und verletzte Mitgefangene und Vollzugsbedienstete. Außerdem weigerte sie sich, eine Therapie zu machen. Seit Juni 2013 war sie in einem separaten Trakt des Frauengefängnisses untergebracht. Dafür waren umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich. „Die Frau war aufsässig während ihrer Haftzeit und hat weitere Straftaten begangen. Man fand bei ihr verbotene Gegenstände wie Glasscherben oder einen abgebrochenen Besenstiel“, sagte Jochen Fleischer, Richter am Landgericht in Ellwangen.

Dieses hatte Ende Oktober entschieden, dass die Gefangene sofort freigelassen werden müsse. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Beschwerde ein. Mit dem jetzigen Beschluss muss die 47-Jährige auf freien Fuß kommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt. Die Richter erklärten, dass diese nachträgliche Verlängerung der Haft zur Prävention nicht rechtens ist. Das Bundesverfassungsgericht reagierte und entschied, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten fortgesetzt werden dürfe.