Wegen der Beteiligung an der achtmonatigen Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters 2013 in Syrien ist ein syrischer Flüchtling am Mittwoch in Stuttgart zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Stuttgart - Ein syrischer Flüchtling ist am Mittwoch wegen der Beteiligung an der achtmonatigen Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters 2013 in Syrien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass sich der heute 26-Jährige etwa der Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub und der schweren Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. Laut Bundesanwaltschaft ist er der erste Flüchtling, der sich wegen Kriegsverbrechen in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Der Mann kam 2014 als Flüchtling nach Deutschland, er lebte bei seiner Verhaftung in einer Unterkunft nahe Stuttgart.

 

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigerin auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Der heute 26-Jährige hatte im Laufe des elf Monate dauernden Verfahrens eingeräumt, im Jahr 2013 immer wieder mal in einer Villa nahe Damaskus gewesen zu sein, in der ein Mann gefangen gehalten wurde. Dass der Entführte ein UN-Mitarbeiter war, mehrere Millionen Euro Lösegeld erzielt werden sollten und dass die Gruppe im Haus womöglich aus radikal-islamistischen Terroristen der Vereinigung Dschabhat al-Nusra bestehe, sei ihm nicht klar gewesen.

Das Gericht hingegen ist überzeugt, dass der Mann die Entführung befürwortete und sich als Wache zur Verfügung stellte. Nicht zu klären war laut Richter Herbert Anderer, ob er auch in Lösegeld-Verhandlungen eingebunden war oder den UN-Mitarbeiter zum Übertritt zum Islam zu bewegen. Richter Anderer kritisierte bei der Urteilsverkündung die Vereinten Nationen, die das deutsche Gericht bei der Aufklärung eher behindert hätten. Das Gericht hätte noch mehr wissen können, wenn sich wirklich alle nach Kräften an dem Verfahren beteiligt hätten.