Künftig soll landesweit ein Fahrschein gültig sein – aber bis es so weit ist, wird es noch eine Weile dauern. Derzeit verhandelt das Verkehrsministerium in Stuttgart mit den beteiligten Verkehrsverbünden über die Kosten.

Stuttgart - Eine Fahrkarte, die im ganzen Land gilt, wünscht sich Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) seit Langem. Wahrscheinlich noch in diesem Jahr wird er dem Kabinett in Stuttgart das entsprechende Landestarif-Konzept vorstellen. Bis zur Umsetzung wird allerdings noch einige Zeit vergehen. In einem ersten Schritt soll es zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 in Kraft treten, danach wird es wohl bis Dezember 2021 dauern, bis Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehre „landesweit flächendeckend integriert“ sind, wie es im Konzept heißt.

 

Die Idee hatte Hermann immer mal wieder publik gemacht. Als Zeitpunkt für die Einführung schwebte ihm zunächst 2016 vor. Doch nach Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten musste der Minister feststellen, dass es nicht so einfach ist, die Interessen von 22 Verkehrsverbünden im Land zu verknüpfen. Neben finanziellen müssen technische Hürden genommen werden. So muss zum Beispiel der Entwerter in einem Bus erkennen, dass ein außerhalb des entsprechenden Verbundgebietes gelöster Fahrschein durchaus auch hier seine Gültigkeit hat.

Kein Stopp an Verbundgrenzen

Da die Gespräche ins Stocken gerieten, wählte das Ministerium einen anderen Anlauf. „Das Landesticket wird an die Ausschreibungen gekoppelt“, sagt ein Sprecher Hermanns. Derzeit wird ein großer Teil des Schienennetzes in Baden-Württemberg neu vergeben. In die Vorgaben für die Eisenbahnverkehrsunternehmen wurden zahlreiche tarifliche Passagen – wie zum Beispiel eine Anerkennung der Bahncard – eingeflochten. „Alle Bieter sind damit einverstanden“, heißt es dazu im Verkehrsministerium. Der Regionalverkehr als Zugpferd für das neue Konzept bietet sich auch deshalb an, weil diese Züge an Verbundgrenzen nicht haltmachen.

Von Ende 2018 an geht es dann um die „Zielanschlussmobilität an allen SPNV-Bahnhöfen/Haltepunkten im Land“, wie es in Hermanns Konzept heißt. So soll ein in Tübingen gekauftes Ticket bis zum Ziel irgendwo im Stuttgarter Stadtgebiet gelten, das mit Bus oder Straßenbahn erreicht wird. Vorbehaltlich letzter Zuschläge bei der Vergabe werden von Dezember 2018 an Züge des niederländischen Verkehrsunternehmens Abellio anstelle der DB-Regio-Fahrzeuge von Tübingen nach Stuttgart fahren, im VVS-Gebiet verkehren freilich weiter die Fahrzeuge der Stuttgarter Straßenbahn SSB. Das Ticket gilt dann hier wie dort. Die bei den Bahnfahrern gut etablierten Angebote wie das Baden-Württemberg-Ticket und das Metropol-Tagesticket sollen weiterhin angeboten werden. „Wenn es um die Startanschlussmobilität geht, wird alles etwas komplizierter“, sagt der Sprecher des Ministeriums. Das hieße, dass letztlich bei jedem privaten Busunternehmen eine Fahrkarte gekauft werden kann, die dann auch in den Zügen der unterschiedlichen Betreiber gilt.

Insgesamt wird es um die Verteilung des Geldes gehen, das ein Fahrgast für seinen Fahrschein ausgegeben hat. Die in Tübingen gelöste Fahrkarte wird teurer, wenn sie auch im VVS-Gebiet gültig ist. Doch es soll gewährleistet sein, dass der Aufpreis auch in der VVS-Kasse landet. Zusatzkosten solle das Land tragen, hört man aus den Verkehrsverbünden. Darum wird noch gerungen. Eines steht für Hermanns Sprecher aber fest: „Das Landesticket kommt.“