Darf mit dem Begriff „bekömmlich“ geworben werden oder verschweigt dieser die Gefahren des Trinkens? Der Streit um Bierwerbung geht jetzt am OLG Stuttgart in eine neue Runde.

Stuttgart - Der Streit um die Bezeichnung „bekömmlich“ in einer Bierwerbung geht in die nächste Runde. Seit Donnerstag wird der Fall am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt. Hintergrund ist ein Zwist zwischen einer Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Seit Sommer 2015 streiten sie vor Gericht darüber, ob Bier als „bekömmlich“ beworben werden darf. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine „reine Qualitätsaussage“. Der VSW versteht ihn jedoch als „gesundheitsbezogene Angabe“, die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.

 

Das Landgericht Ravensburg entschied in zwei Urteilen vom Sommer 2015 und Februar 2016, dass die Brauerei ihr Bier nicht als „bekömmlich“ bewerben darf. Der Hersteller legte Berufung beim OLG Stuttgart ein. Eine Entscheidung wurde am Donnerstag nicht erwartet.