Erstmals steht eine Frau an der Spitze des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. Cornelia Horz ist die neue Chefin – und sie hat interessante Pläne.

Stuttgart - Sie ist die erste Frau auf dem Chefsessel des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, und sie hat viel Arbeit vor sich. Cornelia Horz, bisher Präsidentin des Landgerichts Stuttgart, folgt dem bisherigen OLG-Chef Franz Steinle nach. „Ich möchte den Stellenwert der Justiz stärken“, so Horz.

 

Denn Sicherheit hänge nicht nur von einer schlagkräftigen Polizei ab, sondern auch von der Justiz, fährt die neue OLG-Chefin fort. Deshalb sei sie froh, dass Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) mehr Stellen für die Justiz im Land zugesagt habe. Bisher sei es in ihrer aktiven Zeit immer nur um Stelleneinsparungen gegangen. Dies sei nun anders: „Das ist sehr erfreulich.“ Vom Elfenbeinturm hält sie nichts. „Wir wollen mehr in Kontakt mit der Öffentlichkeit treten“, sagt Cornelia Horz.

Der Bezirk des OLG Stuttgart steht vor spannenden Zeiten. So soll spätestens in vier Jahren die sogenannte E-Justice etabliert sein. Soll heißen: Der Rechtsverkehr wird elektronisch, Schriftsätze auf Papier gehören dann der Vergangenheit an – eine große Umstellung. „Das wird uns in naher Zukunft umtreiben“, so die neue OLG-Präsidentin.

Die Grundbuchämter werden geschlossen

Horz weist auf eine weitere gravierende Neuerung hin, von der sie glaubt, sie sei bei vielen Menschen im Land noch nicht angekommen – obwohl sie direkt davon betroffen sein werden: die Grundbuch- und Notariatsreform, die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Im Zuge der Reform des Grundbuchwesens werden die Grundbuchämter geschlossen und alle Akten ins Zentralarchiv nach Kornwestheim gebracht: Bis zum 1. Januar 2018 werden alle 654 Grundbuchämter im Land geschlossen, die Grundbuchführung wird dann von 13 Amtsgerichten übernommen. Damit nicht genug: Die Beurkundung von Verträgen und die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften werden künftig von freien Notaren übernommen, Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten wandern komplett von den Notariaten zu den Amtsgerichten. Das Beurkundungswesen wird künftig ausschließlich von freiberuflichen Notaren übernommen. Einen Erbschein beispielsweise bekommt man künftig beim zuständigen Amtsgericht. „Da wird das Getriebe eine Zeit lang ächzen, bis es rundläuft“, glaubt Horz.

Die Reform basiert auf einer europarechtlichen Entscheidung. Baden-Württemberg war ohnehin das einzige Bundesland, das noch den bisherigen Sonderweg beschritten hatte. Damit ist es nun vorbei.

Mit Vorfreude sieht die neue OLG-Chefin dem neuen Gerichtsgebäude neben der Justizvollzugsanstalt Stammheim entgegen, das im ersten Halbjahr 2018 eingeweiht werden soll. Dort stehen dann zwei Gerichtssäle zur Verfügung. Das alte Gebäude, berühmt geworden durch die Prozesse gegen die Terroristen der Roten-Armee-Fraktion, wird nach derzeitiger Planung abgerissen. Die neuen Säle kommen zur rechten Zeit, die Zahl der Gerichtsverhandlungen, die in Stammheim stattfinden, steigt – nicht zuletzt wegen der Prozesse gegen mutmaßliche islamistische Terroristen.

Gedenkstätte für Opfer der Nazi-Justiz geplant

Gebaut werden soll allerdings auch am Sitz des OLG und des Landgerichts im Justizviertel. Ein Erweiterungsbau mit Verhandlungssälen ist auf dem jetzigen Parkplatz an der Urbanstraße geplant. „Der Bedarf dafür ist bereits akzeptiert“, sagt Präsidentin Horz.

Auch die Geschichte der Justiz in der Nazizeit wollen Landgericht und OLG in naher Zukunft in den Fokus rücken. In Zusammenarbeit mit dem Haus der Geschichte ist die Idee entstanden, eine Dauerausstellung zu installieren, die sich mit der NS-Justiz und dem Sondergericht Stuttgart befasst. „Wir denken an eine Gedenkstätte für die hier in Stuttgart hingerichteten Menschen“, sagt Cornelia Horz. Die Namen der Opfer sollen auf Stelen mit dem Hinrichtungsdatum, dem verurteilenden Gericht und dem Delikt genannt werden.

Im Lichthof des Justizgebäudes an der Urbanstraße war damals eine zentrale Hinrichtungsstätte des NS-Regimes eingerichtet worden. Dort wurden Häftlinge aus ganz Südwestdeutschland und dem Elsass mit dem Fallbeil hingerichtet. Zwischen 1933 und 1944 wurden 419 Hinrichtungen vollstreckt, möglicherweise sogar mehr.

Mit einer solchen Gedenkstätte könne man der Kritik begegnen, der Schriftzug am Gebäude an der Urbanstraße, mit dem der NS-Opfer gedacht wird, sei zu allgemein und zu anonym, so OLG-Pressesprecher Matthias Merz. OLG-Präsidentin Cornelia Horz sagt, sie habe den ersten Entwurf bereits gesehen. „Sehr beeindruckend“, so Horz. Allerdings: Für die Realisierung gebe es noch kein Budget.