Fast alle Gebäude rund um die Oper stehen unter Denkmalschutz, und die Oper selbst natürlich auch. Insofern setzt der Denkmalschutz einer Sanierung des Großen Hauses enge Grenzen – eigentlich.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Es gibt wenige Orte in Stuttgart, an denen die Ansammlung denkmalgeschützter Gebäude so dicht ist wie rund um die Staatstheater – bei einer Sanierung des Großen Hauses wird der Denkmalschutz daher eine große Rolle spielen müssen. Denn nicht nur das Große Haus selbst ist ein Kulturdenkmal, sondern auch fast alle umgebenden Gebäude sind es: das Kleine Haus, der Landtag, das Königin-Katharina-Stift, die Neue und Alte Staatsgalerie sowie der Schlossgarten als Parklandschaft.

 

Der Denkmalschutz hat deshalb gleich doppelt Einfluss auf die ins Auge gefasste Sanierung: Erstens muss der Umbau des Großen Hauses denkmalgerecht erfolgen, und zweitens darf dabei das Erscheinungsbild der geschützten Gebäude im Umfeld nicht beeinträchtigt werden – Anbauten sind also doppelt problematisch.

Stadt hat anderen Bau neben dem Landtag schon verweigert

Dass Stuttgart Wert darauf legt, das Ensemble am Eckensee so originalgetreu wie möglich zu erhalten, hat sich zuletzt beim geplanten Bürger- und Medienzentrum der Landesregierung gezeigt. Es sollte zunächst auf der Parkplatzfläche zwischen Großem Haus und Landtag gebaut werden, also dort, wo sich die Gutachter von Kunkel Consulting nun einen Anbau für die Oper vorstellen können. Stuttgart hat das Zentrum vor zwei Jahren abgelehnt mit der Begründung, dass die Westseite des Großen Hauses zum Eckensee und die Südseite zum Landtag hin einen einzigartigen Charakter besitzen.

Die Schauseiten der Oper dürften so nicht zugebaut oder beeinträchtigt werden. Auch der Landtag brauche Freiraum. Das Bürgerzentrum wird nun unterirdisch zwischen Landtag und Konrad-Adenauer-Straße errichtet. Man kann sich kaum vorstellen, dass die Stadt einem Anbau auf dieser Fläche plötzlich zustimmt.

Existenz der Schule wäre in Frage gestellt

Auf der anderen Seite, beim Königin-Katharina-Stift, gibt es eine ganz ähnliche Situation. Auch das Schulgebäude aus den Jahren 1901 bis 1903 steht unter Denkmalschutz und ist sowieso durch die verkehrsträchtige Konrad-Adenauer-Straße und die Stuttgart-21-Bauarbeiten genug gebeutelt. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, kommt es zumindest für die Denkmalpflege deshalb nicht in Frage, dass der Parkplatz für einen Theateranbau genutzt wird, wie Kunkel Consulting vorschlägt. Das sei der Schule nicht zuzumuten.

So bleibt aus Sicht des Denkmalschutzes nur die Fläche zur Konrad-Adenauer-Straße hin, hinter dem Kulissengebäude. Tatsächlich scheint dies ein Standort zu sein, mit dem die Denkmalschützer weniger Probleme hätten. Die städtebauliche Situation ist dort sowieso unbefriedigend.

Immer wieder gibt es Ausnahmegenehmigungen

Grundsätzlich darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde „in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz“ verändert werden, heißt es im Gesetz. Auch bei „An- oder Aufbauten“ ist die Zustimmung erforderlich. Dass solche Genehmigungen aber immer wieder erteilt worden sind, konnte man in jüngster Vergangenheit in Stuttgart gleich mehrfach beobachten.

So wurden der Nord- und der Südflügel des Hauptbahnhofes abgerissen. Bei der Alten Staatsgalerie hat man 2002 an der Urbanstraße einen Anbau erstellt, allerdings so dezent, dass dieser kaum auffällt. Dagegen hat sich die Neue Staatsgalerie 1984 sehr auffällig neben das alte Gebäude platziert – davon, dass umgebende Häuser ein Kulturdenkmal nicht beeinträchtigen dürfen, konnte keine Rede sein. Dennoch fand die Kombination bei vielen Zustimmung – und längst ist die Neue Staatsgalerie selbst ein Kulturdenkmal. Für Marc-Oliver Hendriks, den geschäftsführenden Intendanten der Staatstheater, ist sowieso klar: „Wir sind an der Kulturmeile. Egal, was rund um das Große Haus geschieht, es kann nur mit hochwertiger Architektur gemacht werden.“