Vor 60 Jahren ist Wolfgang Völzke aus Sindelfingen in einem der Waldheimprozesse zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Stuttgart - Als Wolfgang Völzke noch Konrektor der Sindelfinger Hinterweil-Realschule war, hat er sich jedes Jahr einmal die Zeit genommen, um 45 Minuten lang vom offiziellen Lehrplan abzuweichen. Dann setzte sich der Historiker vor seine Zehntklässler und sagte: "Ihr seht hier einen waschechten Zuchthäusler vor euch." Was folgte, war sein Zeitzeugenbericht über eines der dunkelsten Kapitel der DDR.

Als der 24-jährige Wolfgang Völzke am Mittag des 16. Februar 1953 aus dem Zuchthaus der sächsischen Kleinstadt Waldheim auf die Straße tritt und in Richtung Bahnhof geht, fühlt er sich wie ein Schlafwandler. Er fühlt sich fremd in dieser Welt. Auch die Blicke der Menschen sagen ihm, dass er nicht dazu gehört. Der Geruch im Abteil des Zuges, der ihn nach Berlin bringt, ist ihm fremd. Alles in diesem Staat, der ihn zum Feind erklärte, kaum dass er gegründet war, ist ihm fremd. Und er kann die Begnadigung durch den Präsidenten Wilhelm Pieck, der damit auf weltweite Proteste gegen die anhaltende Inhaftierung von mehr als 3000 Menschen reagierte, noch nicht recht begreifen. So sehr sich manches unterschieden haben mag, sagt er heute, die Entlassung habe er fast wie den Tag seiner Verurteilung am 5. Juni 1950 empfunden.

Acht Jahre Zuchthaus - wofür?


An jenem Tag machte ein Richter des Landgerichts Chemnitz ihm in zwanzig Minuten den Prozess. Einen Tag zuvor hatte er eine halbe Stunde lang die Anklageschrift in die Hand bekommen. Es gab keinen Anwalt, keine Zeugen. Nur ein vorgefertigtes, mit der SED abgesprochenes Urteil: acht Jahre Zuchthaus dafür, dass er am Ende des Krieges mit 16 Jahren Fähnleinführer in der Hitlerjugend gewesen war. Wie ihm ging es 3442 politischen Gefangenen, die von der sowjetischen Geheimpolizei an die DDR-Volkspolizei übergeben und dann als Kriegsverbrecher verurteilt wurden.