Die Bürgerinitiative Kinderbetreuungsgebühren Ostfildern (BKO) fordert, die Abstimmung über eine neue Gebührensatzung von der Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen. Sie erklärt, die Stadräte seien zu spät informiert worden, was die Verwaltung entschieden zurückweist.

Ostfildern - Die Bürgerinitiative Kinderbetreuungsgebühren Ostfildern (BKO) ist der Ansicht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Dezember, nicht über die neue Gebührensatzung abstimmen kann. In einem Brief an die Stadträte mutmaßt die BKO, der Verwaltung sei ein „gravierender Fehler“ unterlaufen, indem sie gegen eine gesetzliche Frist verstoßen habe. Demnach müsse das Gremium mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag über einen Tagesordnungspunkt informiert werden, in diesem Fall sei es einen Tag zu spät gewesen. Der Oberbürgermeister Christof Bolay widerspricht dieser Darstellung entschieden und teilt auf Nachfrage mit, dass die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung vorgegangen sei und damit korrekt gehandelt habe.

 

Andreas Hahn, der Sprecher der Bürgerinitiative sieht das offenbar ganz anders. Er empfiehlt den Ostfilderner Kommunalpolitikern in seinem Schreiben, „formal Beschwerde beim Bürgermeister einzureichen und Top 6 streichen zu lassen“. Zudem moniert er seiner Ansicht nach in der Vorlage enthaltene „Unwahrheiten, was die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gesamtelternbeirat betrifft“.

Der Rathauschef Christof Bolay nimmt das gelassen hin. Die Stadträte seien sehr wohl fristgerecht informiert worden, weshalb er nicht daran denke, den Tagesordnungspunkt zu kippen. Die Stadtverwaltung habe sich darüber außerdem beim Regierungspräsidium Stuttgart rückversichert. Die Frist zur Information der Räte sei nicht identisch mit jener für die Öffentlichkeit. Diese seien rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden. Zudem seien der Öffentlichkeit – wie vorgeschrieben – „Zeit, Ort und Tagesordnung“ der kommenden Sitzung bekannt gemacht worden, so Bolay. Wie berichtet, hat sich die Verwaltung von ihrem ursprünglichen Plan verabschiedet, die Kinderbetreuungsgebühren im nächsten Jahr um fünf Prozent zu erhöhen.