Orte
: Seit fünf Jahren wandert die Schau durch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auch in Stuttgart war sie schon mehrfach. Doch seit zwei Jahren bekommt sie häufiger Gegenwind.

 

Gericht:
Die wohl spektakulärste Station der Ausstellung war Freiburg im November vor zwei Jahren. Dort widerrief die Stadtverwaltung die Genehmigung kurz vor der Eröffnung. Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Ausstellung gezeigt werden darf. Sie stelle das Flucht- und Vertreibungsgeschehen von 1948 zwar eher einseitig dar, sei aber „von der Meinungsfreiheit getragen“.

Einigung:
In Besigheim (Kreis Ludwigsburg) wehrte sich die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) im Frühjahr 2011 gegen die Ausstellung, allerdings erfolglos. Sie blieb. Zum Ausgleich boten die Veranstalter der DIG an, eine Ausstellung über die israelische Sicht des Nahostkonflikts zu zeigen.