Seit 2012 dürfen Elektrofahrzeuge mit einem Sonderparkausweise kostenfrei auf öffentlichen Stellplätzen parken. Jetzt hat die Stuttgarter Stadtverwaltung eine neue Regelung bekanntgegeben.

Stuttgart - Die Sonderparkausweise für vollelektrische Fahrzeuge fallen in Stuttgart künftig weg. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Der Hintergrund ist das Elektro-Mobilitätsgesetz, das seit dem 12. Juni dieses Jahres gilt, und mit dem sogenannte E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge eingeführt worden seien. Fahrzeuge mit einem solchen Kennzeichen könnten demnach seit dem 1. November kostenlos auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen, die von der Stadt Stuttgart im öffentlichen Raum unterhalten würden. Bereits im November 2012 hatte die Stadt dies mit einem eigens eingeführten Sonderparkausweis ermöglicht. Dieser wird nun nicht mehr ausgestellt.

 

Für die Umstellung vom Sonderparkausweis auf das E-Kennzeichen gilt folgende Übergangsregelung: Die bisherigen Ausweise gelten bis zu ihrem Ablauf, mindestens jedoch bis zum 30. September 2016. Ausweise, die eigentlich früher ablaufen, verlängern sich automatisch über das aufgdedruckte Ablaufdatum hinaus. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Nach dem 30 September muss ein vollelektrisches Fahrzeug ein E-Kennzeichen haben, das bei der Zulassungsstelle beantragt werden kann.

Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/e-kennzeichen