Bis Ende 2017 soll es in allen Bezirken in der Innenstadt eine Bewohnerparkregelung geben. Die Kosten für die Einführung des Systems betragen fast elf Millionen Euro. Wir zeigen, wo das Parkraummanagement kommen wird.

Stuttgart - Nach dem Start vor zwei Jahren im Stadtbezirk West soll das Parkraummanagement bis Ende 2017 auch schrittweise in den übrigen fünf Innenstadtbezirken eingeführt werden. Am Dienstag präsentiert die Verwaltung im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) die vorläufige Planung für die Innenstadtbezirke. Das Konzept gilt im Rathaus auch als ein wichtiger Baustein für das Anti-Feinstaub-Programm von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne).

 

Die finanzielle Dimension der neuen Parkregelung, die Vorteile für die Bewohner der fünf Innenstadtbezirke bieten soll, ist ganz erheblich: Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich laut der Vorlage für den Gemeinderat, die der StZ vorliegt, auf knapp elf Millionen Euro. Für Organisation, Verwaltung und mehr Kontrollen des ruhenden Verkehrs sind 115 zusätzliche Stellen erforderlich.

Unter diesem Link sehen Sie eine Karte mit den geplanten Zonen für das Parkraummanagement in der Stuttgarter Innenstadt.

Noch Veränderungen möglich

Von 2018 an soll das Parkraummanagement in der gesamten Innenstadt kostendeckend sein. Bis dahin müssen noch rund 32 000 zusätzliche Bewohnerparkausweise und etwa 1700 Ausnahmegenehmigungen für Betriebe ausgestellt werden. Bei der Debatte am Dienstag im Ausschuss und der im September vorgesehenen Vorstellung und Diskussion des Konzepts in den Bezirksbeiräten sind allerdings noch Veränderungen möglich und auch zu erwarten. In der Vorlage für die Stadt- und Bezirksbeiräte wird mehrfach betont, dass es sich bei den Zonen um Vorschläge handelt.

Maßgeblich für die Einführung der Bewohnerparkregelung ist laut Gerichtsurteilen ein erheblicher Parkdruck in den in Frage kommenden Gebieten. Das ist nach Ansicht der Verwaltung in den ausgewählten Bereichen der Fall.

Im Stadtbezirk Mitte soll die neue Parkregelung von Oktober 2015 an gelten. Dort hat die Verwaltung die zum Teil außerhalb der „Gebührenzone City“ liegenden Bereiche Kriegsbergstraße, Eugensplatz und Olga-/ Wilhelmstraße (M 2, M 4, M 7) vorgesehen. Der Bezirksbeirat Mitte strebt aber die Regelung auch für die übrigen im Bezirk liegenden Zonen (M 3, M 5, M 6) an.

Im Norden gibt es drei Gebiete mit hohem Parkdruck. Neben dem Areal rund um den Herdweg schlägt die Verwaltung die Umsetzung in den Bereichen Im Kaisemer/Türlenstraße und im Nordbahnhofviertel (N 4, N 7, N 9) bis Herbst 2015 vor.

Im Süden hat die Untersuchung große Parkplatzprobleme zwischen den Bereichen Immenhofer Straße und Südheimer Platz ergeben. Deshalb sollen bis Mitte 2016 dort vier Parkzonen (S 1, S 2, S 3, S 4) ausgewiesen werden.

Auch im Osten soll es den Bereichen Libanon-/Bussenstraße, Schwarenbergstraße, Friedensplatz/Landhausstraße und Neckar-/Hackstraße von November 2017 an Parkausweise für Bewohner in vier Zonen (O 2, O 4, O 7, O 8) geben. In Bad Cannstatt sind zum gleichen Zeitpunkt die Zonen Marktplatz, Seelberg-/Wildungerstraße, Königsplatz, Taubenheim-/Reichenhaller Straße (Ca 2, Ca 3, Ca 4, Ca 6) für die Bewohnerregelung vorgesehen.

Rund 70 zusätzliche Kontrolleure

In den fünf Stadtbezirken müssen mehr als 1100 neue Parkscheinautomaten aufgestellt werden, die auch Scheckkarten akzeptieren. Die Ausweitung des Parkraummanagements erfordert zudem erheblich mehr Personal. Um die neuen Parkzonen an sechs Wochentagen von 8 bis 22 Uhr regelmäßig zu überwachen, sind laut Verwaltung rund 70 zusätzliche Kontrolleure erforderlich. Weitere 45 Stellen fallen in der Verwaltung, der Bußgeldstelle und im technischen Bereich an. Die meisten Stellen – rund 100 – müssen beim Ordnungsamt geschaffen werden.

Die „Brötchentaste“ nutzen und 30 Minuten gratis parken

In allen Bewohnerparkzonen gilt das so genannte Mischprinzip: Alle Parkplätze stehen sowohl Anwohnern als auch Besuchern und Lieferanten zur Verfügung. Die Bewohner dürfen innerhalb der Zone, in der sie wohnen, mit ihrem Ausweis für rund 30 Euro im Jahr gebührenfrei parken. Auswärtige müssen an den Parkscheinautomaten von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr zahlen. Gegenwärtig beträgt die Parkgebühr im Westen jeweils 10 Cent für neun Minuten. Wer sein Gefährt nicht länger als eine halbe Stunde abstellt, kann die „Brötchentaste“ nutzen und gratis parken. Das Mischprinzip soll auch für die bestehenden Bewohnerparkregelungen im Stitzenburg-, Heusteig-, Justiz- und Kernerviertel sowie am Stöckach gelten.

In den Kurzparkzonen mit hohem Anteil an Geschäften (Parkautomaten mit weißem P auf orangefarbenem Grund) darf nur bis zu zwei Stunden gehalten werden. Anwohner mit Parkausweis können diese Stellplätze abends in ihrer Zone von 19 Uhr an kostenlos nutzen.