Parlamentsreform Landtag erhöht 2011 die Diäten
Reiner Ruf, 14.07.2010 11:04 Uhr
Harte Arbeit im Landtag. Viele Abgeordnete bekommen eine Amtszulage, wenn sie eine zusätzliche Aufgabe im Landesparlament übernehmen. Foto: dpa
Harte Arbeit im Landtag. Viele Abgeordnete bekommen eine Amtszulage, wenn sie eine zusätzliche Aufgabe im Landesparlament übernehmen. Foto: dpa
Stuttgart - Der Landtag hat am Dienstag die Schlussrunde der großangelegten Parlamentsreform eingeläutet. Dabei geht es um die Erhöhung der Diäten bei gleichzeitiger Absenkung der Altersversorgung. Außerdem sollen die bisherigen Funktionszulagen neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2000 mit Blick auf den Thüringer Landtag verfügt, die weit verbreitete Zulagenpraxis in den Parlamenten einzuschränken.

Nur der Parlamentspräsident, seine Stellvertreter sowie die Fraktionsvorsitzenden dürfen demnach ein Extrasalär erhalten, ansonsten aber gelte der Grundsatz, dass alle Abgeordneten gleich zu behandeln seien. Die Richter sahen die Gefahr, dass Zulagen die Abgeordneten verführen könnten, ihr Handeln am Leitbild einer "Abgeordnetenlaufbahn" mit einer Einkommenshierarchie auszurichten.

Nach einem von CDU, SPD und FDP vorgelegten Gesetzentwurf werden künftig der Parlamentspräsident sowie die Fraktionsvorsitzenden nach dem Abgeordnetengesetz eine 1,25-fache Diät zusätzlich zu ihrer Grundentschädigung erhalten. Sie verdienen somit so viel wie ein Landesminister, der zugleich auch Abgeordneter ist. Die stellvertretenden Parlamentspräsidenten sowie die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen bekommen zu ihrer Diät als Amtszulage einen Aufschlag von 50 Prozent. Die stellvertretenden Fraktionschefs und die Arbeitskreisvorsitzenden erhalten eine Aufwandsentschädigung nach dem Fraktionsgesetz. Insgesamt dürfen maximal 30 Prozent der Fraktionsmitglieder ein Zusatzsalär beanspruchen. Die Änderungen zur bisherigen Praxis halten sich in Grenzen. Vor Jahren noch erhielten fast alle FDP-Abgeordneten zusätzliche Zahlungen, was aber im Hinblick auf die anstehende Reform bereits eingeschränkt wurde. Die Grünen waren schon in der Vergangenheit restriktiv mit zusätzlichen Zahlungen umgegangen.

Finanzielle Verschlechterung bei der privaten Altersvorsorge


Die Diäten aller Abgeordneten werden im kommenden Jahr von derzeit 5047 Euro auf 6462 Euro angehoben. Statt der Staatspension erhalten sie zusätzlich 1585 Euro für die private Altersvorsorge. Letzteres bedeutet eine finanzielle Verschlechterung. Denn die Staatspension entsprach einer monatlichen Einzahlung in die Rentenversicherung in Höhe von 3000 Euro. Die Fraktionisvorsitzenden sowie der Parlamentspräsident sollen künftig für die Altersvorsorge ebenfalls den 1,25-fachen Satz einstecken. Das nehmen die Grünen nicht hin. Fraktionschef Winfried Kretschmann sagte, seine Fraktion werde die Diätenreform nicht mittragen, wenn diese Regelung bestehen bleibe. Kretschmann kritisierte auch die steile Anhebung der Diäten.

Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, die Grundentschädigung auf über 6650 Euro zu erhöhen. Das hatten die Grünen verhindert. CDU-Fraktionschef Peter Hauk sah die Notwendigkeit, dass die Abgeordneten infolge der Diätenerhöhung "die Intensität in der Frage der Kontrolle der Regierung und der Gestaltung der Landespolitik verbessern". In den vergangenen drei Jahren hatte der Landtag bereits die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat beschlossen. Außerdem wird die Geschäftsordnung des Landtags geändert. Ungeklärt ist noch die Frage, ob die Abgeordneten ins Neue Schloss ziehen. Für einen Landtagsneubau gibt es derzeit keine Mehrheit.
Hohe Dichte an Amtszulagen und Aufwandsentschädigungen


Diäten
Mit Beginn der neuen Legislatur im kommenden Jahr erhalten die Abgeordneten eine Grundentschädigung von 6462 Euro. Der Landtagspräsident sowie die Fraktionsschefs verbuchen einen Aufschlag von 125 Prozent, kommen also auf 14.539 Euro. Die stellvertretenden Landtagspräsidenten sowie die parlamentarischen Geschäftsführer dürfen mit einem Aufschlag von 50 Prozent auf die Grunddiät rechnen. Das ergibt 9693 Euro.

Aufwandsentschädigungen
Zusätzlich erhalten die genannten Parlamentarier sowie die Ausschussvorsitzenden, die stellvertretenden Fraktionschefs sowie die Arbeitskreisvorsitzenden eine Aufwandsenschädigung, die sich nach den Vorgaben aus dem Abgeordnetengesetz oder nach dem Fraktionsgesetz richtet.
Kommentare (17)
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JUL
15
Arno, 11:33 Uhr

Wer will den Job

Am 27 März 2011 ist Wahltag !!! Noch wurden nicht alle Kandidaten nominiert !! Wenn ihr immer alles Besser wisst und auch alles Besser könnt dann macht ihr doch mal den Job 1000€ /brutto im Monat dürften reichen oder ?

JUL
14
Wir sind die Dummen, 23:05 Uhr

Allerhand

Die Einigkeit von CDU/FDP/SPD ist beeindruckend! Bei anderen Themen wird kreuz und quer geschossen, wenn es um den eigenen Geldbeutel geht herrscht traute Einigkeit auf Kosten der Steuerzahler. Wir dürfen gespannt sein, ob die zusätzliche Arbeitszeit durch das Vollzeitparlament zum Wohle der Bürger oder zum eigenen Wohle und Vergnügen eingesetzt wird. Am 27. März 2011 ist Zahltag.

JUL
14
ich kann es nicht fassen..., 21:37 Uhr

Pensionsalter

Die Abgeordneten gönnen sich eine kräftige Diätenerhöhung samt Pensionsansprüchen. Die Pensionsanspruch besteht ab dem 63. Lebensjahr, im günstigsten Fall ab 58 Jahren. Abgeordnetengesetz: § 11 Anspruch auf Altersentschädigung (1) Ein ehemaliger Abgeordneter erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet und dem Landtag zehn Jahre angehört hat. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 15. Jahr der Mitgliedschaft im Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. (Ende) Dagegen müssen die stark belasteten Beamten, die sich für die Sicherheit der Bürger einsetzen, jetzt länger arbeiten. Stgt.Nachrichten heute: Die Landesregierung ist hart geblieben. Im Zuge der geplanten Dienstrechtsreform müssen auch Polizisten, Berufsfeuerwehrleute und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes ab 2011 eine längere Lebensarbeitszeit hinnehmen. Die Umstellung geschieht monatsweise, am Ende wird für diese Gruppen eine Lebensarbeitszeit von 62 Jahren stehen.

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