Gegen drei Demonstranten, die Pegida-Teilnehmer bei einer Versammlung im Mai 2015 angegriffen haben sollen, sollte am Montag ein Prozess beginnen. Aus Sicherheitsgründen wurde dieser allerdings verschoben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Aus Sicherheitsgründen hat am Montagmorgen ein Prozess am Amtsgericht Stuttgart nicht begonnen, in dem es um gefährliche Körperverletzung und Beleidigungen am Rande einer Pegidakundgebung in Stuttgart gehen sollte. Polizei und Justizangestellte befürchteten, dass es bei einem großen Publikumsinteresse im Gerichtsgebäude zu eng hätte werden können, um die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Da im Amtsgerichts zurzeit Sanierungsarbeiten laufen und die Verhandlung in einem provisorischen Saal hätte geführt werden müssen, wohin nur ein schmaler Flur führt, wurde beschlossen, den Prozess zu verschieben. Verantworten müssen sich drei Demonstranten aus dem linken Spektrum, denen vorgeworfen wird, im Mai 2015 Teilnehmer einer Pegidaveranstaltung in Stuttgart beleidigt und angegriffen zu haben. Die Richterin fällte die Entscheidung am Montagmorgen vor Sitzungsbeginn gemeinsam mit Wachleuten und der Polizei im Gericht.

Im Amtsgerichtsgebäude laufen zurzeit Sanierungsarbeiten

Sowohl am Gericht als auch bei der Polizei wurde in den zurückliegenden Tagen verfolgt, was im Internet zu dem Verfahren geschrieben wurde. Laut der Polizei habe es Aufrufe auf einer linken Webseite gegeben, den Prozess zu beobachten. „Wenn 30 bis 50 Personen gekommen wären, hätten wir die Sicherheit in dem Ausweichsaal, der ein ganz normaler Verwaltungsraum ist, nicht gewährleisten können“, auch weil nicht auszuschließen sei, dass auch Unterstützer der Pegida-Anhänger ins Gericht gekommen wären. Unter anderem seien die Flure dort viel schmaler als im Bereich vor den großen Sitzungssälen im Erdgeschoss des Gebäudeflügels, der an der Straße Am Neckartor liegt. Die Räume dort nutzen Richter, wenn zum einen mit viel Publikum zu rechnen ist, zum anderen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gelten. Das Verfahren soll nun voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres geführt werden. „Bis dahin wird die Sanierung abgeschlossen sein und die großen Säle stehen uns wieder zur Verfügung“, sagte die Gerichtssprecherin.

Den Angeklagten wird Beleidigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen Pegida-Demonstranten beschimpft, ihnen Faustschläge und Fußtritte versetzt haben.

Bei der Pegidakundgebung im Mai 2015 hatte die Polizei mit mehr als 700 Kräften die gegnerischen Lager voneinander getrennt zu halten. Den etwa 200 Pegidaanhängern standen mehr als 4000 Gegner gegenüber, die einem Aufruf zum Protest von mehr als 100 Organisationen gefolgt waren.

Für die Kundgebung hatte der Pegidagruppe der Kronprinzplatz zur Verfügung gestanden. Die Polizei riegelte diesen in alle Richtungen ab, hinter den Gittern sammelten sich die Gegner und Kritiker der Pegidabewegung und skandierten ihre Parolen, während die Reden auf dem Platz gehalten wurden. Für Aufsehen sorgte am Ende der Veranstaltung die Abreise der Pegidaanhänger. Die Polizei ließ sie mit Linienbussen auf dem Platz abholen und aus der Innenstadt hinausfahren. Damit sollte verhindert werden, dass es bei der Heimreise zu Auseinandersetzungen mit Gegnern gab.

Die Pegidagruppe, welche die Kundgebung veranstaltete, war keine Stuttgarter Gruppe. Pegida aus Villingen-Schwenningen hatte zu der Veranstaltung aufgerufen.