Das städtische Verkehrsunternehmen SSB bekommt keine Konkurrenz in Stuttgart. Nachdem kein anderer Verkehrsbetrieb Interesse am Personenverkehr in Stuttgart hat, kann die Stadt Ende des Jahres mit der SSB einen Vertrag bis 2040 schließen.

Stuttgart - Das städtische Tochterunternehmen Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird für die Stadt Stuttgart weiterhin den öffentlichen Personennahverkehr anbieten, nachdem kein anderer Verkehrsbetrieb daran Interesse bekundet hat. Die Frist, in der Konkurrenzangebote hätten eingereicht werden können, ist in diesen Tagen ohne Antrag abgelaufen. Damit steht einem neuen Dienstleistungsauftrag im Zuge der sogenannten Direktvergabe zwischen der Stadt und den SSB nichts im Weg: Ende 2017 soll der Gemeinderat dies beschließen. Der neue Vertrag würde vom 1. Januar 2019 an gelten und 22 Jahre lang bis zum 31. Dezember 2040 laufen. Er ist die Basis für den öffentlichen Personenverkehr in Stuttgart mit Stadtbahnen, Bussen und Zahnradbahn.

 

Kuhn: Große Bedeutung

„Für den Fortbetrieb des Stuttgarter Liniennetzes ist die Direktvergabe von großer Bedeutung“, sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), der kraft Amtes auch SSB-Aufsichtsratsvorsitzender ist. Die SSB kenne die Herausforderungen des komplexen Stadtbahnbetriebs und meistere sie seit Jahren auf hohem Niveau. Zudem könne die Stadt das Angebot der SSB direkt steuern. Der Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur stehe immer im Zusammenhang mit der Stadt- und Siedlungsentwicklung. „Mit der SSB als kommunalem Verkehrsunternehmen können wir uns stets gut abstimmen“, sagte Kuhn.

Stadt hat weiter direkten Einfluss

Mit dieser Entwicklung hat die Stadt also ihr Ziel erreicht, weiter direkten Einfluss auf den öffentlichen Personenverkehr zu haben. Aufgrund von EU-Vorschriften müssen neue Verkehrsverträge entweder wettbewerblich ausgeschrieben oder direkt vergeben werden. Letzteres ist aber nur möglich, wenn formale und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Ansicht der Stadt gegeben. Danach musste die geplante Direktvergabe im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Binnen drei Monaten konnten sich Verkehrsunternehmen melden, die die Leistung ohne öffentliche Zuschüsse erbringen. Diese Frist ist nun abgelaufen.