Der Drogeriemarkt DM nimmt ein Pfefferspray zur Tierabwehr ins Sortiment auf – und die Konkurrenz spottet über die Entscheidung. Die Polizei Stuttgart warnt Kunden davor, das Spray gegen Menschen einzusetzen.

Digital Desk: Jörg Breithut (jbr)

Stuttgart - Neben Deo, Zahnpasta und Babywindeln bietet der Drogeriemarkt DM nun auch Pfefferspray in seinem Sortiment an. Reizstoffsprühgeräte werden in der Regel vor allem im Fachhandel wie in Waffengeschäften verkauft. Doch das Spray darf auch im Drogeriemarkt stehen, da auf den Dosen der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt ist. Mit diesem Etikett gilt das Spray nicht als Waffe.

 

„Wir haben das Produkt aufgrund von ganz konkreten Anregungen ins Sortiment genommen“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Man wolle den Kunden die Möglichkeit geben „schnell und einfach Tierabwehrspray in einer gewohnten Einkaufsumgebung zu erwerben“. Es habe vermehrte Anfragen von Kundinnen gegeben, sagte DM-Geschäftsführer Sebastian Bayer im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“.

Der Konkurrent Rossmann spottet über diese Entscheidung. Man sei verwundert, dass DM mit seiner anthroposophischen Unternehmensphilosophie ein solches Spray verkaufe, sagte ein Rossmann-Sprecher gegenüber der Zeitung. „Bei uns gibt es keine Schlagstöcke, keine Pistolen und auch kein Pfefferspray, solche Produkte überlassen wir lieber dem Fachhandel.“

Bei vielen Veranstaltungen ist Pfefferspray verboten

In der Tat wirkt das DM-Pfefferspray nicht nur gegen Tiere, sondern auch gegen Menschen. Doch Vorsicht: So ein Angriff kann als gefährliche Körperverletzung gewertet und somit auch als Straftat ausgelegt werden. Wird eine Person jedoch von einem Täter angegriffen und verteidigt sich in Notwehr, dann gibt es eine Grauzone. Ein Opfer darf sich gegen Angreifer verteidigen, doch muss die Verteidigung mit dem Spray verhältnismäßig sein. Letztendlich entscheidet der Richter im Einzellfall darüber, ob der Einsatz von Pfefferspray gerechtfertigt war oder ob das Spray unverhältnismäßig eingesetzt worden ist.

Die Polizei warnt generell vor dem Einsatz von Pfefferspray und Reizgas in einer Notsituation. „Der Schuss kann auch nach hinten losgehen“, sagt ein Sprecher der Polizei Stuttgart. Ein leichter Wind genüge, dann bekomme das Opfer den Sprühnebel selbst in die Augen. Eine Gefahr sei auch, dass der Angreifer dem Opfer das Spray entreißen könne und selbst als Waffe einsetze.

Auch darf man das Spray nicht jederzeit bei sich tragen. Vor allem bei Veranstaltungen solle man auf die Hausregeln achten, heißt es bei der Polizei. „Bei vielen Festen beispielsweise auf dem Cannstatter Wasen ist es verboten, ein Pfefferspray mit sich zu führen.“