Das Verfahren für den Bau eines vierten Hochwasserbeckens zwischen Urbach und Plüderhausen wird vorerst nicht weiterverfolgt.

Plüderhausen - Das Verfahren für den Bau eines vierten Hochwasserbeckens zwischen Urbach und Plüderhausen wird vorerst nicht weiterverfolgt. Das Landratsamt hat damit der Forderung der Gemeinde Plüderhausen statt gegeben, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Organklage gegen den Wasserverband Rems angestrengt hatte. Das Gericht hat zwar den beantragten Eilbeschluss nicht gefasst; es hatte jedoch Anfang Januar in einem Brief signalisiert, dass es das Vetorecht, dass der Gemeinde in der Verbandssatzung eingeräumt wird, für unabdingbar hält. Damit sind Landratsamt und Wasserverband nun in der Pflicht, die Einwände der Gemeinde zu behandeln. „Genau das war unser Ziel“, sagt Bürgermeister Andreas Schaffer.

 

Streit um das Planungsverfahren

Dem jetzigen Stand war ein rund einjähriger Streit um das Planverfahren des vierten Hochwasserbeckens voraus gegangen, das nach bisheriger Planung im Hochwasserfall rund 660 000 Kubikmeter aufgestaut und damit rechnerisch zu einem Schutz vor einem alle 75 Jahre wiederkehrenden Hochwasser im Remstal beigetragen hätte. Plüderhausen hatte argumentiert, die Gemeinde sei erst nach und nach über die Folgen der Planung informiert worden. Der Bau des Beckens ziehe millionenteure Pumpanlagen für die Kanalisation sowie die Einpolderung eines Gewerbegebietes nach sich. Die Befürworter hielten dagegen, Plüderhausen habe dem Gesamtkonzept, das im Remstal neun Becken vorsieht, ursprünglich zugestimmt. Aufgrund dessen sei das Veto „rechtsmissbräuchlich“, die Gemeinde könne sich den Verbandszielen nicht entziehen.

Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten

Nach der Entscheidung haben beide Seiten angekündigt, miteinander ins Gespräch kommen zu wollen. „Wir wollen alle Dinge auf dem Tisch legen und Überzeugungsarbeit leisten“, kündigte der stellvertretende Vorsitzende des Wasserverbandes, der Winterbacher Bürgermeister Albrecht Ulrich, gestern an. Das vierte Becken bezeichnete er als „unverzichtbar“, weil im mittleren Teil des Remstals Schutzvorkehrungen vordringlich seien. Die übrigen geplanten Becken wolle man gleichwohl nicht aus dem Blick verlieren, versicherte Ulrich. Das Ziel bleibe der Schutz vor einem Jahrhundert-Hochwasser im Remstal.

Kritik an Kommunalaufsicht

Im Zusammenhang mit dem Streit hat der Plüderhausener Bürgermeister auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes kritisiert. Schaffer wirft der Behörde vor, sich zu der strittigen Satzungsfrage nicht eindeutig geäußert und eher die Ansicht des Wasserverbands mitgetragen zu haben. Dies sei umso problematischer, weil Landrat Johannes Fuchs als politischer Befürworter des Beckens aufgetreten und damit die Neutralität der ihm unterstellten Kommunalaufsicht fraglich sei. Der Erste Landesbeamte Bernd Friedrich wies dies gestern zurück. Man sei auf Antrag der Gemeinde tätig geworden und habe „neutral und sorgfältig“ geprüft. Im Unterschied zum Gericht müsse die Kommunalaufsicht den übergeordneten Schutz aller Remsanlieger im Blick behalten, erklärte Friedrich.