Die geplante Absenkung der Kreisumlage geht den Bürgermeistern nicht weit genug. Sie sind der Meinung, dass der Landkreis mehr von den zusätzlichen Steuereinnahmen profitiert als die Städte und Gemeinden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Welzheim - Es geht zurück zu dem altbekannten Pokerspiel: Der Landrat und der Kämmerer geben im Rahmen der Haushaltsplanung bekannt, mit welchem Prozentsatz sich der Kreis an der Steuerkraftsumme der Kommunen zu beteiligen gedenkt – und erntet dabei einen Aufschrei der Entrüstung. Auf 35,6 Prozent hat die Verwaltung die Kreisumlage für das kommende Jahr taxiert. Das ist zwar ein Prozentpunkt weniger als im Jahr zuvor, würde aber aufgrund der gestiegenen Steuerkraft rund 17 Millionen Euro mehr in die Kreiskasse spülen.

 

Landrat hält sich eigentlich an die Vereinbarung

Der Landrat Richard Sigel hat sich bei der Kalkulation an eine Vereinbarung gehalten, die zwischen den Kommunen und seinem Vorgänger Johannes Fuchs noch in dessen letztem Amtsjahr getroffen worden ist: nämlich, dass ein etwaiger Einnahmezuwachs je hälftig zwischen den Kommunen auf der einen Seite und dem Landkreis auf der anderen aufzuteilen ist.

Was im vergangenen Jahr noch problemlos funktioniert hat, erhält von den im Kreisverband des Gemeindetags organisierten Bürgermeistern nun aber offenkundig keine Zustimmung mehr. In einem Brief, der auch unserer Zeitung vorliegt, fordern der Kreisverbandsvorsitzende, der Welzheimer Bürgermeister Thomas Bernlöhr, und der Sprecher der Oberbürgermeister, Winnendens OB Hartmut Holzwarth, den Landrat auf, den Kommunen bei der Kreisumlage noch weiter entgegenzukommen. Der von ihnen neu ins Spiel gebrachte Satz liegt bei 34,6 Prozent.

Zur Begründung geben die Rathausverantwortlichen an, dass die bisher vereinbarte Regelung dem Kreis „deutlich mehr finanzielle Luft zum Atmen lässt als den Städten und Gemeinden“. Während der Landkreis auf dieser Basis bereits jetzt erstmals eine Gesetzesvorgabe erfülle, die erst von 2020 an gültig sei, nämlich seine Abschreibungen fast vollständig zu erwirtschaften, sei dies bei nahezu allen Städten und Gemeinden gar nicht oder nur zu geringen Teilen der Fall. Trotz guter konjunktureller Rahmendaten stünden den Kommunen einfach nicht die nötigen Mittel zu einer Refinanzierung ihrer Investitionen zur Verfügung – ganz im Gegensatz zum Landkreis.

Pflicht, Etatplan an den Kommunen auszurichten

Der aber hätte die Pflicht, seinen Etatplan an der konkreten Finanzsituation der umlagepflichtigen Gemeinden auszurichten, meinen die Bürgermeister und berufen sich auf ein jüngst gesprochenes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth zur Kreisumlage im Landkreis Forchheim. Sollte dieses ober- oder höchstgerichtliche Bestätigung finden, könne dies dazu führen, dass auch hierzulande „die Grundlagen der Ermittlung der Kreisumlage durch den Landkreis sogar offengelegt und für die betroffenen Städte und Gemeinden auch einklagbar sein könnten“, so die Bürgermeister.

Das freilich ist noch Zukunftsmusik. Welche Ziffer im Etatplan eingetragen wird, entscheiden die Kreisräte. Am kommenden Montag müssen sich die Fraktionen bei ihren Haushaltsreden in Remshalden dazu positionieren.