Auf der Verantwortung für ein mögliches Polizeiversagen in der Silvesternacht von Köln will niemand sitzen bleiben. Deshalb gehen die Schuldzuweisungen hin und her.

Berlin - Die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht haben politische Wellen geschlagen. Zwei Punkte stehen dabei im Mittelpunkt: die Zuständigkeit für den ungenügenden Polizeieinsatz und die ausländerrechtlichen Sanktionen.

 

Zwei Schlüsselfragen prägen die politische Debatte

Keiner will die Verantwortung für die Entwicklung in der Silvesternacht tragen. Deshalb schieben sich die Beteiligten gegenseitig Schuld zu. Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte das Vorgehen der Kölner Polizei. Die Polizeigewerkschaft (DPolG) kontert mit Gegenangriff. Die Bundespolizei sei am Kölner Bahnhof unterbesetzt gewesen, weil Beamte seit Monaten zweckentfremdet zur Grenzsicherung in Bayern eingesetzt würden, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt. De Maizière betreibe Schönfärberei, ergänzte sein Kollege Jörg Radek: 34 Reviere der Bundespolizei seien 2015 aus Personalmangel und wegen anderer Einsatzschwerpunkte zeitweise geschlossen gewesen. In Köln sei etwa 15 Prozent des Personals nicht verfügbar, kritisierte Radek.

Der Vorwurf ist für die Bundesregierung gefährlich; sie will sich nicht vorhalten lassen, die innere Sicherheit in Deutschland und der Schutz der Bürger vor Kriminellen leide wegen der von der Kanzlerin ausgerufenen Willkommenskultur für die Flüchtlinge. Deshalb wies de Maizière die Vorwürfe zurück. Die aktuelle Personalstärke der Bundespolizei lasse Schwerpunktsetzungen zu. „Wir halten es für gerade noch möglich, diese Belastungen noch eine Weile aufrecht zu erhalten“, sagte de Maiziére. Sein Sprecher hatte schon am Mittwoch gesagt, dass die Bundespolizei an Silvester in Köln nach „vorläufigen Erkenntnissen nicht unterdurchschnittlich besetzt“ gewesen sei. Außerdem erstrecke sich deren Zuständigkeit nur auf das Innere des Bahnhofs und 30 Meter davor. Doch nach den Berichten, die aus Köln bekannt sind, gab es nicht nur auf dem Vorplatz, sondern auch im Hauptbahnhof sexuelle Übergriffe – also auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Die zuständige Polizeidirektion Sankt Augustin betonte, dass die Bundespolizei mit 70 Kräften vertreten gewesen sei – deutlich mehr als ein Jahr zuvor mit 40 bis 50 Beamten.

Abschiebung von Kriminellen ist möglich – aber schwierig

Die Bundesregierung denkt nach den Vorfällen in Köln über eine raschere Ausweisung von straffälligen Migranten nach. „Wir wollen keine Parallelgesellschaften in Deutschland, sondern eine innere Bejahung unserer Werte“, betonte Maizière. „Das wird zu Verhaltensänderungen bei denen führen müssen, die mit der Selbstständigkeit von Frauen ein Problem haben.“ Justizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete die Ausweisung von Straftätern, wie sie an Silvester in Köln aktiv waren, als „denkbar“. Allerdings ist die Rechtslage kompliziert. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines ausländischen Straftäters sind Ausweisungen grundsätzlich möglich. Seit der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes (§ 53), die zum 1. Januar in Kraft trat, wird dem Staat ein „besonders schwerwiegendes“ Ausweisungsinteresse zugebilligt, wenn jemand zu einer Haftstrafe von zwei oder mehr Jahren verurteilt wurde. „Schwerwiegend“ ist das Ausweisungsinteresse immer noch, wenn jemand zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde. Darauf beruft sich Maas. De Maizière betont, dass für Straftäter im Asylverfahren Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes gilt. Demnach wird das Asylgesuch in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, wenn ein Antragsteller zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde. Unabhängig vom Einzelfall gilt aber ein absolutes Abschiebungsverbot, wenn ein Straftäter in seiner Heimat Folter, Todesstrafe oder erniedrigende Behandlungen erdulden müsste.