Ein Blick in die Statistik zeigt: In Stuttgart ist seit 1989 kein Mensch mehr durch Polizeigewalt ums Leben gekommen. Für die vergangenen fünfzehn Jahre sind in Stuttgart acht Schüsse von Polizisten auf Menschen dokumentiert.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Kaum einer im Polizeipräsidium kann sich daran erinnern, wann vor dem tödlichen Schuss vom Dienstagabend zuletzt ein Mensch in Stuttgart durch eine Kugel aus einer Polizeipistole ums Leben gekommen ist.

 

Der letzte Fall war der Tod eines Mannes auf der Gaisburger Brücke im Jahr 1989. Ein schwer verletzter Polizist erschoss den Angreifer, der zwei Beamte erstochen und drei weitere Polizisten verletzt hatte. Ein anderer spektakulärer Fall liegt noch länger zurück. Im Juni 1972 kam ein unschuldiger Mann ums Leben, als die Polizei eine Wohnung im Asemwald aufsuchte, in der sie Terroristen vermutet hatte.

2013 fielen fünf Schüsse auf Personen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Polizeibeamte in diesem Jahr in fünf Fällen gezielt auf Menschen geschossen – den Zwischenfall in der Nacht zum Dienstag an der Landhausstraße mitgerechnet. In vier der Fälle kamen die Personen, die durch die Schüsse gestoppt werden sollten, mit Verletzungen davon.

Eine interne Statistik des Innenministeriums listet für den Zeitraum von 1998 bis 2013 insgesamt 97 Fälle auf, in denen Polizisten gezielt auf Menschen schossen, acht davon in der Landeshauptstadt. In diesen 15 Jahren starben elf Menschen durch Schüsse aus Dienstwaffen.Zuletzt hatte in Stuttgart vor knapp einem Jahr ein Polizist seine Waffe gezogen und auf einen Angreifer geschossen. Er setzte damit einen 22 Jahre alten Patienten in einer psychiatrischen Klinik außer Gefecht.

Das Krankenhaus in Bad Cannstatt rief die Polizei zu Hilfe, weil der Kranke randaliert hatte. Er zerschlug eine Scheibe und griff die Beamten mit einer großen Scherbe an. Den Polizisten, der zur Waffe griff, hatte der 22-Jährige bereits verletzt, bevor dieser auf den Angreifer schoss. Er traf den Patienten am Arm.

Jeder Schuss muss dokumentiert werden

Jeder Schuss, der aus einer Polizeiwaffe abgegeben wird, muss dokumentiert werden. Das gilt auch für die Kugel, die im August dieses Jahres in Zuffenhausen durch einen Zaun schlug. Der Schuss hatte sich gelöst, als die Polizei einen Mann aufhalten wollte, der nach einer Fahrerflucht vor den Beamten geflüchtet war.

Nach einer spektakulären Verfolgungsjagd, die unter anderem zu Fuß über einen zwei Meter hohen Zaun führte, hatten Beamte den 30-jährigen Unfallverursacher eingeholt, der sich gegen die Festnahme wehrte. Ein Beamter hatte zur Eigensicherung eine Waffe gezogen, aus der sich der Schuss versehentlich löste, so die Polizei.