Der Polizeieinsatz gegen S21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 hat für den Ex-Polizeipräsidenten wohl ein Nachspiel: Siegfried Stumpf muss mit einem Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt rechnen.

Stuttgart - Die juristische Aufarbeitung des Polizeieinsatzes zur Räumung des Mittleren Schlossgarten am 30. September 2010, der aus dem Ruder gelaufenen ist, geht weiter. Der ehemalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf muss mit einem Strafbefehl rechnen, der noch diese Woche zugestellt werden soll. Die Ermittlungsbehörden werfen dem 64-Jährigen Körperverletzung im Amt vor. Sollte Stumpf dem Strafbefehl widersprechen, käme es zu einem weiteren Prozess, der den Polizeieinsatz aufarbeitet.

 

In ersten sogenannten Wasserwerferprozess waren zwei Polizeieinsatzleiter vor dem Stuttgarter Landgericht angeklagt gewesen. Stumpf stand in diesem Prozess auf der Zeugenliste, machte aber keine Aussage. Der Prozess gegen die beiden Polizisten wurde gegen eine Zahlung von 3000 Euro eingestellt. Aufgrund der Angaben der Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Herbst Ermittlungen gegen Stumpf aufgenommen.

Bei dem Einsatz am 30. September 2010 sollte die Polizei Demonstranten aus dem Mittleren Schlossgarten drängen. Diese hielten sich dort auf, weil sie gegen bevorstehende Baumfällungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 protestieren wollten. Der Zusammenstoß zwischen Polizei und Protestierenden führte zu mehr als 160 Verletzten. Zu diesem Zeitpunkt war Stumpf Polizeipräsident in Stuttgart.