Das Landgericht hat eine Vorschau auf den Wasserwerferprozess veröffentlicht. Das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, als Einsatzabschnittsleiter beteiligt waren, beginnt am 24. Juni.

Stuttgart - Das Landgericht hat eine Vorschau auf den Wasserwerferprozess veröffentlicht. Das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, als Einsatzabschnittsleiter beteiligt waren, beginnt am 24. Juni. Den 41 und 48 Jahre alten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt durch den „sorgfaltswidrigen Einsatz“ von Wasserwerfern vorgeworfen.

 

In der Prozessankündigung ist genau ausgeführt, was die Staatsanwalt den beiden Polizeibeamten zur Last legt. Als an jenem Donnerstag ein Bereich des Parks für Arbeiten der Bahn für das Projekt Stuttgart 21 abgesperrt werden sollte, waren viele Projektgegner in den Schlossgarten gekommen, um zu demonstrieren. Manche stellten sich den Fahrzeugen in den Weg. Der 41-jährige Einsatzabschnittsleiter soll den Polizeiführer darüber nicht ausreichend informiert haben. Deswegen sei der Einsatzleiter gegen 12 Uhr überrascht gewesen, dass der 48-Jährige die Freigabe von Schlagstöcken und das Auffahren von Wasserwerfern anforderte. Die Freigabe sei dann mit der Einschränkung, Schlagstöcke nur im Einzelfall zu verwenden, erteilt worden, zwei Wasserwerfer fuhren auf. Weil sich die Stuttgart-21-Gegner auch den Wasserwerfern in den Weg stellten, sei deren Einsatz wenig später freigegeben worden, allerdings nur für Wasserregen. Dem 48-jährigen Beamten wird vorgeworfen, er habe diese Beschränkung nicht weitergegeben, weswegen die Polizisten in den Fahrzeugen auch Wasserstöße mit einem wesentlich stärkeren Wasserstrahl abgaben. In dem Verfahren geht es um die Verletzungen von neun Personen, die davon getroffen wurden. In der Prozessankündigung sind einige davon genannt. Eine Frau erlitt ein Hämatom am Hinterkopf. Ein Mann wurde im Gesicht getroffen, er verlor auf einem Auge die Sehkraft, auf dem anderen ist er hochgradig sehbehindert. Eine Frau erlitt ein Schleudertrauma, ein Mann musste am Auge operiert werden. Zwei Demonstranten seien im Gesicht getroffen worden und kurz bewusstlos zu Boden gegangen. Ein Demonstrant erlitt eine Lidrandentzündung, eine weitere Frau eine Verletzung, die ihre Sehkraft an einem Auge um 50 Prozent minderte. Den Beamten wird vorgeworfen, trotz mehrfacher Treffer an Köpfen von Demonstranten nicht eingegriffen zu haben. Auch hätten sie merken müssen, dass kein Wasserregen verwendet wurde.

Für das Verfahren sind Termine bis kurz vor Weihnachten angesetzt.