Am zweiten Tag des Wasserwerfer-Prozesses vor dem Stuttgarter Landgericht werden sich die beiden angeklagten Polizisten vermutlich zu den Vorwürfen äußern. Sie sind wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt.

Stuttgart - Am zweiten Tag des Wasserwerferprozesses werden sich die beiden angeklagten Polizisten voraussichtlich zu den Vorwürfen äußern. Das hatten sie beim Beginn des Verfahrens am Montag angekündigt. Am ersten Tag hatten die Anwälte der 41 und 48 Jahre alten Beamten eine gemeinsame Erklärung verlesen, in der sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückwiesen.

 

Die beiden Polizisten sind wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt. Sie waren am 30. September 2010, dem Schwarzen Donnerstag, am Polizeieinsatz im Schlossgarten gegen Stuttgart-21-Gegner als Einsatzabschnittsleiter für die Parkräumung zuständig. Ihnen wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als die Wasserwerfer mit zu starkem Strahl auf Menschen spritzten. In dem Prozess wird über neun Fälle von teilweise schweren Verletzungene verhandelt.

Die Erklärung und das Zurückweisen der Vorwürfe nahmen die Stuttgart-21-Gegner im Saal überwiegend negativ auf. Ein Aspekt wurde jedoch gelobt: „Wir bedauern, dass Sie dabei verletzt wurden“, sagte ein Anwalt im Namen der Angeklagten zu den fünf Verletzten, die als Nebenkläger auftreten.

Für das Verfahren sind Termine bis Ende des Jahres geplant. Die ersten Zeugen sollen Anfang Juli aussagen.