Der zweite Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten ist nach Ansicht der CDU-Fraktion verfassungswidrig. Grün-Rot gehe es nur noch um die „Willens- und Meinungsbildung“ im Kabinett von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU).

Stuttgart - Der zweite Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten ist nach Ansicht der CDU-Fraktion verfassungswidrig. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die Ulmer „Südwest Presse“ (Dienstag) berichten, verlangt der CDU-Obmann im Ausschuss, Reinhard Löffler, die Beweisaufnahme im Ausschuss so lange auszusetzen, bis die Zulässigkeit desselben gutachterlich geklärt sei.

 

Dabei argumentiert Löffler, dass der dem Ausschuss vorliegende Bericht der Landesregierung keine eindeutigen Hinweise auf die Einflussnahme der früheren CDU-geführten Landesregierung auf den eskalierten Polizeieinsatz mit vielen Verletzten sowohl bei Stuttgart-21-Gegnern als auch bei der Polizei enthalte. Überdies habe die alte CDU-Regierung dem ersten Ausschuss keine Akten verweigert, betonte der Jurist.

Damit gehe es Grün-Rot nun nur noch um die „Willens- und Meinungsbildung“ im Kabinett von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU). Diese sei aber „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ und somit geschützt.

Der Untersuchungsausschuss entscheidet nach den Worten Löfflers über den Beweisantrag bei seiner ersten öffentlichen Sitzung am 9. Mai. Löffler beantragt darin ein Gutachten von Experten über die Frage der Zulässigkeit des Ausschusses. Dem Ergebnis der Expertise werde er sich unterwerfen, sagte Löffler. Wenn der Ausschuss ein Gutachten ablehne, werde er vor den Staatsgerichtshof ziehen, sagte der Jurist.