Das Verwaltungsgericht hat so geurteilt, wie viele Bürger es seit mehr als fünf Jahren empfinden: Der Polizeieinsatz am „schwarzen Donnerstag“ war nicht rechtmäßig. Kläger nennen den Tag der Urteilsverkündung daher einen guten Tag für die Demokratie.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Daniel Kartmann spricht aus, was viele Stuttgart-21-Gegner seit mehr als fünf Jahren bewegt: „Als ich damals im Schlossgarten war, hatte ich intuitiv das Gefühl, dass das, was ich hier tue, richtig ist.“ Kartmann ist einer der sechs Kläger, die am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen haben. Das Gericht urteilte, dass der Einsatz am 30. September 2010 unrechtmäßig war, weil die Demonstration im Schlossgarten unter dem Schutz des Versammlungsrechtes gestanden hatte. „Das ist eine große Genugtuung und ein wichtiges Urteil“, fügt Alexander Schlager hinzu, ein weiterer Kläger.

 

Die Polizei war damals mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken hart gegen die Demonstranten im Park vorgegangen. Die Bahn wollte in der Nacht Bäume fällen, obwohl dafür noch keine Genehmigung vorlag. Die Polizei sollte den Baustellenbereich dafür absperren. Sie kam nicht durch, weil mehrere Tausend S-21-Gegner in den Schlossgarten strömten. Damit begann die harte Auseinandersetzung an jenem Tag. Die Einschätzung vieler Bürger, dass das Vorgehen der Polizei falsch war, bestätigt das nun vom Verwaltungsgericht gefällte Urteil.

Dietrich Wagner: „Ein guter Tag für die Demokratie“

Die Stimmung auf den grauen Fluren des Verwaltungsgerichts an der Augustenstraße ist geradezu gelöst, verglichen mit anderen Verfahren rund um Stuttgart 21. Das Ergebnis freut die Kläger und die Prozessbeobachter. „Es ist in gewisser Weise ein guter Tag für die Demokratie“, sagt etwa Dietrich Wagner. Der Rentner hat durch einen Stoß des Wasserwerfers sein Augenlicht fast vollständig verloren. Derart versöhnliche Worte waren ihm bei früheren Verfahren nicht über die Lippen gekommen. Durch sein Erlebnis am „schwarzen Donnerstag“ ist er zu einem der schärfsten Kritiker von Polizei, Justiz und Politik in der Stadt geworden. Ganz ohne kritische Anmerkungen verlässt er den Ort des Geschehens auch am Mittwoch nicht: „Ich würde es begrüßen, wenn Herr Kretschmann sich für die Untat seiner Polizei entschuldigt.“ Dabei gehe es ihm nicht um sich selbst, „sondern um eine Entschuldigung beim Volk“, sagt Wagner.

In diesem Punkt ist er eine Spur optimistischer als sein Anwalt Frank-Ulrich Mann: „Eine Entschuldigung ist eigentlich nicht mehr zu erwarten“, sagt Mann. Was er nun jedoch erhofft, ist, dass sein Mandant endlich Schadenersatz und Schmerzensgeld bekommt. Im Falle Wagners ist von einem sechsstelligen Betrag die Rede. „So hoch sind die Forderungen meiner Mandantin natürlich nicht“, sagt die Anwältin Ursula Röder. Sie vertrat eine Psychotherapeutin, die ebenfalls bleibende Schäden an den Augen erlitt. „Aber jetzt gibt es eine Grundlage für die Verhandlungen.“

Die Anwälte wollen eine außergerichtliche Einigung anstreben. Nur wenn diese Verhandlungen scheitern, wollen sie den Weg der Zivilklage gehen. Röder nimmt noch etwas Positives mit: „Es war für die Leute eine Zumutung, dass es am Landgericht hieß, die Demonstranten seien zum Teil selbst schuld, dass sie verletzt wurden. Meine Mandantin stand am Rande des Geschehens auf einer Wiese. Daher ist die Feststellung, dass das Vorgehen unrechtmäßig war, auch eine Genugtuung“, sagt die Juristin.

Das Verfahren am Landgericht gegen zwei hochrangige Polizeiführer wurde vor einem Jahr wegen geringer Schwere der Schuld eingestellt. Die Richterin zog nicht nur deswegen den Groll der S-21-Gegner auf sich, sondern auch, weil sie den Einsatz als „rechtmäßig“ bezeichnet hatte und auch noch äußerte, die Verletzten seien mit schuld daran, dass sie getroffen wurden.

Kuhn begrüßt die rechtliche Klarstellung

Außer den Klägern äußern auch viele Zuhörer, die beide Prozesse verfolgt hatten, ihre Hoffnung auf eine Entschuldigung. Viele sehen da den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) in der Pflicht. Er und Innenminister Reinhold Gall (SPD) teilen mit, dass sie das Urteil noch prüfen müssen, aber voraussichtlich keine Berufung einlegen werden – sprich: das Urteil akzeptieren. „Der Einsatz war  nicht gerechtfertigt“, so Kretschmann. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezeichnete er als gerecht: „Das Urteil ist auch gut, weil es noch mal Klarheit schafft über diesen Vorgang und Klarheit für die Zukunft, dass man Einsätze dieser Art nicht machen kann“, so der Ministerpräsident weiter.

Der Innenminister sagte, er bedauere, dass Menschen durch das unrechtmäßige Einschreiten zu Schaden gekommen seien. Gall stellte auch fest, dass die Polizei „sensibel und verantwortungsbewusst“ ihre Lehren aus dem Einsatz gezogen habe. Die Versammlungsfreiheit sei ein Wesensmerkmal der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb erwarte er von der Polizei einen besonders sensiblen Umgang damit. Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) sagte auf Anfrage der StZ: „Ich begrüße die rechtliche Klarstellung, dass der Einsatz nicht in Ordnung war.“

Es gilt bei den Verfahrensbeteiligten als unwahrscheinlich, dass das Land vor die nächsthöhere Instanz geht. Eine Berufung ist in dem Fall nur möglich, wenn die Zulassung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim im Verfahren beantragt wird.