Polizeieinsatz zu Stuttgart 21 "Wasserwerfer? Davon halte ich nichts!"
Andreas Müller, 22.10.2010 17:13 Uhr
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Stuttgart-21-Gegner versuchen sich vor den Wasserwerfern in Sicherheit zu bringen. Foto: dpa
Stuttgart-21-Gegner versuchen sich vor den Wasserwerfern in Sicherheit zu bringen. Foto: dpa
""Der Einsatz war gegen die Ehre der Polizei, sogar eine Schande.""
anonymer Polizeibeamter

Stuttgart - Das Gerücht hält sich hartnäckig. Mitten im Polizeieinsatz im Schlossgarten, wird kolportiert, habe ein Beamter Helm und Schlagstock weggeworfen. Gegen Kinder und alte Leute vorzugehen - nein, soll er gesagt haben, da mache er nicht mehr mit. Dann sei er von Kollegen weggeführt worden.

Bis heute gibt es keinerlei offizielle Bestätigung für einen solchen Vorgang. Man wisse nichts davon, wird bei der Polizei vorsichtig dementiert. Doch ob wahr oder erfunden - die Episode illustriert anschaulich das Unbehagen, ja den Widerwillen vieler Beamter beim Vorgehen gegen die Demonstranten. Ob Fußvolk oder Führungskräfte, ob Aktive oder Ehemalige - das Urteil über den "schwarzen Donnerstag" ist, zumindest hinter vorgehaltener Hand, ziemlich einhellig. "Gegen die Ehre der Polizei" sei der Einsatz gewesen, ja sogar "eine Schande" für sie, heißt es da. Es hätte nicht zum Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray, zu den vielen Verletzten kommen müssen, gestehen uniformierte Beamte sogar in Gesprächen mit Passanten am Bauzaun. "Die Polizei kann es besser", sagt ein erfahrener Stratege, "eigentlich".

Warum wurde die "Stuttgarter Linie" verlassen?


Eigentlich - dahinter steckt die zentrale Frage, warum an jenem 30. September die seit Jahrzehnten bewährte "Stuttgarter Linie" abrupt verlassen wurde. Klare Grenzen, klare Ansage, klares Handeln: mit diesem Kurs der Berechenbarkeit hatte die Polizei bei den Bürgern viel Vertrauen erworben. Der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf habe ihn "bestimmt nicht vergessen", meinte sein Vorvorgänger Günther Rathgeb.

Doch in den vergangenen Wochen verlor Stumpf erkennbar die klare Linie. Erst, als die Devise noch Deeskalation hieß, ließ er diverse Grenzüberschreitungen dulden und damit einreißen. Dann, von einem Tag auf den anderen, fuhren die Wasserwerfer auf, gab es keinerlei Nachsicht mehr. Der Einsatz passe so gar nicht zu ihrem Präsidenten, der sein Berufsleben lang ein besonnener, sanfter Polizist gewesen sei, wundern sich Weggefährten. Ihr Fazit: "Der durfte nicht so, wie er wollte."

Kommentare (48)
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OKT
25
Karl Heinz Siber, 12:39 Uhr

@ Manfred

Sie fragen: "Was ist das für ein Land in dem die Polizei ihren Einsatz verteidigen muss??" Man nennt das Rechtsstaat. Ein Land, in dem die Polizei ihre Einsätze nicht rechtfertigen muss, ist ein Polizeistaat.

OKT
24
Peter Walther, 00:08 Uhr

Wasserwerfer abrüsten

Selbst wenn man Wasserwerfer als Hilfsmittel für notwendig hällt zur Waffe dürfen Sie nicht werden! Petition an den Deutschen Bundestag: Polizei - Begrenzung der Wirkungsweise von Wasserwerfern Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Wasserwerfer auf das gebotene Maß abgerüstet werden müssen. Diese Abrüstung ist so auszuführen, dass Wasserwerfer nicht mit chemischen Wirkungsverstärkern eingesetzt werden können, sowie was Druck und Wasservolumen angeht technisch derart zu begrenzen sind, dass gesundheitliche Schäden bei auch direkter Anwendung auf den menschlichen Körper oder Kopf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Begründung Die technische Entwicklung der Wasserwerfer führte zu einer stetigen Aufrüstung. Hochdruckwasserwerfer sind mittlerweile von ihrer Wirkung her einer Geschosswaffe vergleichbar, im Gesetzestext sind Wasserwerfer jedoch nur als Hilfsmittel definiert. Durch diese Definition liegt die Entscheidung über den Einsatz auf den unteren Führungsebenen sie ist auch nicht in der Art und Weise berichtspflichtig wie ein möglicher Schusswaffengebrauch vorstehendes trägt dazu bei dass die Schwelle eines möglichen Einsatzes eher niedrig ist. Der übliche Einsatz und die Einsatzsituation erlauben nur sehr eingeschränkt eine stetige Abwägung der Verhältnismäßigkeit, schnell ist -wie in der jüngeren Vergangenheit geschehen- eine größere Anzahl von Personen verletzt, auch schwer und mit bleibenden Schäden. Wiederholt waren auch Unbeteiligte und Personen die den Anweisungen der Polizei folgten betroffen, wenn sie die Gefährlichkeit moderner Wasserwerfer unterschätzten oder einfach nur über weite Entfernung in den mit Wirkungsverstärkern versetzten Sprühnebel gerieten. Eine Entschärfung dieser mittlerweile scharfen Waffe, führt Wasserwerfer zurück in die Kategorie der Hilfsmittel, nur als solches darf ein Wasserwerfer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit in einem Rechtsstaat eingesetzt werden. bitte zeichnet mit: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14351

OKT
23
TobiG, 16:50 Uhr

@Wasserwerfer davon halte ich nichts

Ich schon, wenn man Wasserwerfer sinnvoll einsetzt. Im Fall der Demo im Park war das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall. Aber Wasserwerfer sind immer noch besser als Maschinenpistolen (ok, nicht ernst gemeint aber man muss die Relationen sehen). Wenn Eine Situation ausser Kontrolle gerät und zu eskalieren droht sind Wasserwerfer ein sehr nützliches Mittel. Das wird in Stuttgart zwar kaum Jemand verstehen weil es hier kaum Brennpunkte gibt aber wer die Bilder von den Chaostagen oder der Hafenstraße in Hamburg gesehen hat denkt da vielleicht anders. Wenn Autos brennen, Pflastersteine fliegen Häuser und Geschäfte geplündert und angezündet werden ist ein Wasserwerfer wahrscheinlich nicht einmal genug.

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