Der Polizeigewerkschafter Joachim Lautensack hat dagegen geklagt, dass seine Bewerbung als Polizeipräsident abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat ihm Recht gegeben . Das könnte weit reichende Folgen haben.

Stuttgart - Eine echte Antwort auf das Karlsruher Verwaltungsgericht ist Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag schuldig geblieben. Nach der einstweiligen Anordnung gegen das Verfahren zur Besetzung der Führungspositionen bei den neu geschaffenen Polizeipräsidien will er erst noch die Rechtslage prüfen. Gall versicherte lediglich, die Polizeireform als solche bleibe von dem Beschluss der Verwaltungsrichter unberührt, die Funktionsfähigkeit der Polizei sei gewährleistet.

 

Gerade Letzteres steht indes in Frage, weshalb Gall nicht allzu viel Zeit bleibt. Im Grunde hat er nur die Wahl zwischen Scylla und Charybdis. Auf Antrag des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPolG), Joachim Lautensack, hatte das Verwaltungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren die Auswahl der neuen Polizeipräsidenten beanstandet. Sie rügen, ein objektiver Leistungsvergleich sei nicht möglich, weil es aussagekräftiger Beurteilungen der Anwärter ermangele.

So weit, so schlecht für Gall. Das Innenministerium muss diesen Mangel jetzt irgendwie aus der Welt schaffen. Die eigentliche Brisanz des Richterspruchs aber liegt darin, dass das Gericht zugleich verfügte, dass die neuen – aufgrund von Lautensacks Beschwerdeantrag nur kommissarisch amtierenden Polizeipräsidenten – bis Ende diesen Monats wieder abzuberufen sind. Als Grund geben die Richter an, dass ihre Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens ergehe. Bleiben die neuen Polizeipräsidenten auf ihren Posten, dann hätten sie bis zum Abschluss des Hauptverfahrens ausreichend Zeit und Gelegenheit, um sich zu bewähren – was einem abgewiesenen Bewerber wie eben Lautensack zum Nachteil gereiche.

Zwei Möglichkeiten für den Minister

Innenminister Gall bleiben jetzt nur zwei Möglichkeiten. Erstens: Das Ministerium kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einreichen und darauf hoffen, dass sich die Richter dort anderen Sinnes zeigen. Wenn nicht, ist allerdings nichts gewonnen, dafür aber Zeit verloren. Zweitens: Gall dreht bei, holt die Flagge nieder und ordnet ein neues Auswahlverfahren an. Aber auch das lässt sich nicht im Handumdrehen erledigen.

Egal, wie sich Gall entscheidet, in beiden Fällen kann der Januar verstreichen, ohne dass es zu einer wirksamen Neubesetzung der Führungsämter kommt. In diesem Fall müssten übergangsweise andere leitende Polizeibeamte die Führung der jeweiligen Polizeipräsidien übernehmen. Aber dies wirft wieder neue Probleme auf, über die man sich im Innenministerium die Haare rauft. Denn nach der Logik des Karlsruher Verwaltungsgerichts bekämen dann diese Polizeioffiziere, die kommissarisch die Ämter der bisher kommissarisch amtierenden Polizeipräsidenten ausübten, ihrerseits die Gelegenheit, sich in der für sie neuen Funktion zu bewähren. Sie könnten sich womöglich ebenfalls an einem neuen Auswahlverfahren beteiligen – mit dem schönen Startvorteil einer Bewährung im Amt. Ein Startvorteil, den die Richter den bisher kommissarisch amtierenden Präsidenten samt deren Stellvertreter nicht zubilligen wollten. Da erinnert das Beamtenrecht doch sehr an die Katze, die sich selbst in den Schwanz beißt. Ob die Verwaltungsrichter das alles bedachten, als sie ihren Beschluss fassten?

Kein Thema in Stuttgart

Als schwacher Trost erscheint, dass wenigstens nicht alle Polizeipräsidien in gleicher Weise betroffen sind. Außerhalb des Rechtsstreits stehen jene Polizeipräsidenten, die schon vor dem Start der Reform auf ihrem Posten waren oder zumindest bereits nach der Besoldungsgruppe B 3 (7200 Euro) bezahlt wurden. Das gilt etwa für den Stuttgarter Polizeipräsidenten Franz Lutz. Ebenso für die Leitung der Präsidien Freiburg, Heilbronn und Ulm sowie des Polizeipräsidiums Einsatz und für die Vizepräsidentin in Mannheim.

Im Innenministerium ist man nach wie vor überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Bei den Polizeipräsidien handle es sich um Behörden, die dem Innenressort unmittelbar nachgeordnet seien. Die Leitungsämter seien nach dem Grundsätzen der Eignung, Leistung und Befähigung zu besetzen, nicht aber über ein Bewerbungsverfahren. Die Personalauswahl für Stellen der Besoldungsgruppen B 2 und B 3 folge eigenen Regeln, zumal B-3-Stellen nach ständiger Übung in der Landesverwaltung zwingend und B-2-Stellen in bestimmten Fällen per Kabinettsbeschluss vergeben würden.

Setzt sich die Rechtsauffassung der Karlsruher Richter durch, hätte dies gravierende Folgen. Betroffen wären zum Beispiel alle Abteilungsleiter- und Referatsleiterstellen in den Ministerien. Die Leute, die diese Positionen besetzen, sind qualifiziert und werden im Rahmen einer Personalplanung berufen, die einer Bestenauslese folgt, aber auch parteipolitischen Kalkülen. In einem Bewerbungsverfahren kämen aber auch, so die Argumentation im Innenressort, Bewerber in solche Positionen, die allein mit einer jahrzehntelangen Berufserfahrung reichlich punkten könnten.

Anderes Amt abgelehnt

Ein anderes Beispiel: 2007 hievte der damalige Ministerpräsident Günther Oettinger die CDU-Landtagsabgeordnete Carmina Brenner auf den Präsidentenstuhl beim Statistischen Landesamt. Die Betriebswirtin war bis 1996 Referentin im Wirtschaftsministerium gewesen. Niemand behauptet, Brenner mache als Chefstatistikerin einen schlechten Job. Oettinger indes vergab damals mehrere Ämter an Abgeordnete, um Karriereinteressen in der CDU-Fraktion zu befriedigen.

Joachim Lautensack war übrigens nach der Ablehnung seiner Bewerbungen um das Amt eines Polizeipräsidenten oder Vizepräsidenten auf den Dienstposten des Leiters der Verkehrspolizeidirektion in Karlsruhe verwiesen worden. Das lehnte er ab. Nach seinem zumindest vorläufigen juristischem Erfolg sagte der 58-Jährige, er empfinde keine Schadenfreude, aber eine „Klatsche“ für die Politik sein das schon.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke verlautbarte, bei einem weiteren Fehler sei der Rücktritt von Innenminister Reinhold Gall unausweichlich. „Gall liegt auf der politischen Intensivstation, aber er zuckt noch“, so Rülke.