Erneut ist in Freiburg ein Polizist wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen verurteilt worden. Der 35-jährige soll seiner Exfrau, die als Rezeptionistin in einem Bordell arbeitete, Informationen weitergegeben haben.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Erneut hat in Südbaden ein Polizist wegen Verrats von internen Informationen vor Gericht gestanden. Das Amtsgericht Freiburg hat einen seit zweieinhalb Jahren vom Dienst suspendierten Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 5400 Euro wegen Verrats von Dienstgeheimnissen in neun Fällen und wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten zu einer Buße von 9200 Euro verurteilt.

 

Für Staatsanwaltschaft und Gericht stand fest, dass der 35-Jährige während der Dienstzeit im Polizeirevier Freiburg-Süd und beim Polizeiposten Kirchzarten von Oktober 2011 bis März 2013 Informationen über Angestellte und Gäste eines Bordells illegal am Polizeicomputer eingeholt hatte. Diese Informationen habe der Polizist seiner Frau übergeben, die als Rezeptionistin und Barfrau in diesem Bordell gearbeitet hat. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden Ausdrucke in der Wäschekommode der Frau gefunden. Die illegale Datensammlung war durch eine Telefonüberwachung aufgeflogen, als der Name des angeklagten Polizisten fiel.

Der Zweck der Informationsweitergabe blieb unklar

Kolleginnen und Kollegen der Rezeptionistin hätten schon lange gewusst, dass diese bestimmte Informationen nur von ihrem Mann im Polizeidienst haben konnte, hieß es. Was genau mit den Informationen bezweckt und wie sie eingesetzt wurden, konnte in dem Verfahren nicht geklärt werden. Möglicherweise wurde eine Prostituierte über den Stand eines Ermittlungsverfahrens gegen sie informiert. Die mittlerweile von dem Polizisten getrennt lebende Ehefrau sagte vor Gericht nicht aus, der Angeklagte selbst erschien zu den Verhandlungen nicht. Das gute Verhältnis des Polizisten zum Bordellbesitzer – auch belegt durch Fotos einer Silvesterparty – war offenbar selbst im Rotlichtmilieu auf Verwunderung gestoßen.

Der Angeklagte habe die „Integrität der Polizei“ in Frage gestellt, betonte der Amtsrichter. Erst Ende Oktober war vor dem Amtsgericht Lahr ein Bundespolizist wegen Geheimnisverrats an Hells-Angels-Rocker zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Im Mai 2014 wurde ein 54-jähriger Polizist vom Amtsgericht Breisach wegen Geheimnisverrats verurteilt, weil er polizeiliche Informationen für private Inkassoaktionen nutzte. Im Oktober 2013 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen 48-jährigen Polizisten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil er jahrelang illegal Unfalldaten an einen auf Unfallwagen spezialisierten Autohändler weitergegeben hatte und dafür bezahlt wurde. Die Polizeidirektion Freiburg hat in vier Jahren fünf Beamte wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen suspendiert.