Der Mann, den ein Beamter am Mittwoch angeschossen hat, soll psychische Probleme haben und in eine Klinik kommen. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob der Schuss rechtmäßig abgegeben wurde.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Mann, der am Mittwoch in Degerloch von einem Schuss aus einer Polizeipistole getroffen wurde, ist für die Ermittler kein Unbekannter. Erst vor wenigen Wochen war er in Degerloch durch eine aufsehenerregende Tat aufgefallen: Er hatte am Mittwoch, 16. August, ein Wahlplakat abgerissen, es angezündet und unter ein Auto geschoben. Damals war er auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Ein Zusammenhang mit einer Serie von Brandstiftungen an Autos bestand laut der Polizei nicht.

 

Am Mittwoch soll der Mann in Degerloch an der Karl-Pfaff-Straße dermaßen randaliert haben, dass eine Passantin um 16.45 Uhr zum nahe gelegenen Polizeiposten eilte und die Beamten verständigte. Ein 56-jähriger Polizist zögerte nicht und ging sofort nach draußen, um dem Treiben Einhalt zu bieten. Der 23-jährige Randalierer soll sich nicht beruhigen haben lassen und auf den Polizisten losgegangen sein. Das hätten mehrere Zeugen der Polizei gegenüber ausgesagt. Der Beamte griff schließlich zur Schusswaffe und verletzte den Mann damit an Bein und Daumen. Der Verletzte soll psychische Probleme haben. Deswegen soll er einem Arzt vorgeführt werden, der darüber entscheiden soll, ob der 23-Jährige in eine psychiatrische Klinik gebracht werden soll.

Der Randalierer soll psychische Probleme haben

Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem Zwischenfall, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig gewesen ist. „Eine Prüfung wird automatisch bei jedem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte eingeleitet, wenn jemand verletzt wurde“, erläutert Claudia Krauth, die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Wenn sich in dieser Prüfung ein Anfangsverdacht ergibt, dass ein Beamter eine fahrlässige Körperverletzung begangen haben könnte, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. So ein Verfahren führte die Ermittlungsbehörde etwa beim Fall eines 36-jährigen Mannes. Dieser hatte es im November 2013 im Stuttgarter Osten darauf angelegt, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Tötung, stellte das Verfahren aber letztlich ein. Zuletzt hatte ein Beamter im April dieses Jahres in Vaihingen einen Signalschuss abgegeben, um Kollegen bei einer Verfolgungsjagd auf seine Position aufmerksam zu machen. Im Juli 2016 hatte ein Polizist auf einen Mann geschossen, der ihn und einen Kollegen in einem Hinterhalt in Bad Cannstatt mit einem Messer angegriffen hatte.