Ein Grenzschutzpolizist verliert seinen Beamtenstatus, weil er illegale Prostitution ermöglicht und an einem Pornofilm mitgewirkt hat.

Stuttgart - Wegen seiner Mitwirkung an illegaler Prostitution und einem Pornofilm hat ein Grenzschutzpolizist seinen Beamtenstatus verloren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich nach Mitteilung vom Montag dafür ausgesprochen, dem 42-Jährigen den Status abzuerkennen. Begründet wurde die Entscheidung von Ende Juli mit einem schweren Dienstvergehen. Der Beklagte habe dadurch das Vertrauen seines Dienstherren verloren.

 

Der Mann war 2002 des Dienstes enthoben und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Wohnung in der Region Stuttgart seiner damaligen Lebensgefährtin sechsmal zur Prostitution zur Verfügung gestellt haben soll. Zudem hat er nach Angaben des Gerichts im Jahr 2000 neben seiner Freundin als Kleindarsteller in einem Pornofilm mitgewirkt, der heute noch gekauft werden kann.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte Ende Dezember 2010 beim Verwaltungsgericht disziplinarrechtlich gegen ihn geklagt. Gegen die Entscheidung kann der Polizist innerhalb eines Monats Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.