Porsche-Gestüt
Rechtsaufsicht wird eingeschaltet
Anja Tröster,
31.08.2010 16:59 Uhr
Ob im Landschaftsschutzgebiet Mönchsloh irgendwann Pferde gezüchtet werden, ist fraglich. Foto: dpa
Stuttgart - Zwischen dem Rechtsempfinden der Bürger und dem, was rechtlich möglich oder gar erlaubt ist, scheinen mitunter große Gräben zu klaffen. Das denken zurzeit jedenfalls viele enttäuschte Bürger Weil der Stadts angesichts des im Landschaftsschutzgebiet geplanten Gestüts der Familie Porsche. Der Bürgermeister Hans-Josef Straub hat, wie berichtet, am 19.August das Baugesuch von Claudia Porsche genehmigt. Sie plant auf dem geschützten Höhenzug Mönchsloh eine 250 Quadratmeter große Villa samt Reithalle und Boxen für zwölf Pferde. Zuvor hatte das Landratsamt zwar die Größe der Villa etwas nach unten korrigiert, das Projekt aber im Grundsatz bewilligt. In der vorigen Woche waren bereits Vermessungstechniker auf dem zehn Hektar großen Areal, um es für die Erschließung vorzubereiten.
Ist das Vorhaben damit durch? Wenn ja, warum bereiten die Gegner dann für den kommenden Samstag noch einen Sternmarsch zum Mönchsloh vor? Glaubt man Michael Schaber, dann sind sich Juristen und empörte Bürger in ihrem Rechtsempfinden sehr nahe. Nach Ansicht des 58-Jährigen, der als Richter am Stuttgarter Verwaltungsgericht arbeitet und in Weil der Stadt lebt, haben sowohl die Gemeinde als auch das Landratsamt bei der Baugenehmigung gravierende Fehler gemacht.
So hätten Bürgermeister Straub und Matthias Neth vom Landratsamt die Gemeinderäte vor ihrer Entscheidung beispielsweise falsch über ihre Rechte informiert. Beide hatten betont, der Gemeinderat habe bei dieser Frage nichts zu entscheiden. Dabei beriefen sie sich auf ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichtes, das noch gar nicht rechtskräftig sei, so Schaber, weil der Gegner Widerspruch eingelegt habe. Unter anderem aufgrund dieser Fehler sei das Genehmigungsverfahren juristisch anfechtbar, sagt der Verwaltungsjurist.
Dass ein prüfender Blick fällig ist, sieht offenbar auch das Stuttgarter Regierungspräsidium so. Denn die Aufsichtsbehörde hat laut ihrem Sprecher Peter Zaar Stellungnahmen der beteiligten Ämter angefordert, noch bevor sie von den Weil der Städter Grünen darum gebeten worden ist. "Es gab Stimmen, die-salopp formuliert-gesagt haben, da muss mal jemand draufschauen. Und das tun wir jetzt", sagt Zaar.
Ist das Vorhaben damit durch? Wenn ja, warum bereiten die Gegner dann für den kommenden Samstag noch einen Sternmarsch zum Mönchsloh vor? Glaubt man Michael Schaber, dann sind sich Juristen und empörte Bürger in ihrem Rechtsempfinden sehr nahe. Nach Ansicht des 58-Jährigen, der als Richter am Stuttgarter Verwaltungsgericht arbeitet und in Weil der Stadt lebt, haben sowohl die Gemeinde als auch das Landratsamt bei der Baugenehmigung gravierende Fehler gemacht.
So hätten Bürgermeister Straub und Matthias Neth vom Landratsamt die Gemeinderäte vor ihrer Entscheidung beispielsweise falsch über ihre Rechte informiert. Beide hatten betont, der Gemeinderat habe bei dieser Frage nichts zu entscheiden. Dabei beriefen sie sich auf ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichtes, das noch gar nicht rechtskräftig sei, so Schaber, weil der Gegner Widerspruch eingelegt habe. Unter anderem aufgrund dieser Fehler sei das Genehmigungsverfahren juristisch anfechtbar, sagt der Verwaltungsjurist.
Der Verband misst dem Schutz der Grünzüge große Bedeutung zu
Dass ein prüfender Blick fällig ist, sieht offenbar auch das Stuttgarter Regierungspräsidium so. Denn die Aufsichtsbehörde hat laut ihrem Sprecher Peter Zaar Stellungnahmen der beteiligten Ämter angefordert, noch bevor sie von den Weil der Städter Grünen darum gebeten worden ist. "Es gab Stimmen, die-salopp formuliert-gesagt haben, da muss mal jemand draufschauen. Und das tun wir jetzt", sagt Zaar.
Seite
1
2
Weitere Artikel


23 Mal Stuttgart – wir stellen Ihnen alle 23 Stadtbezirke vor >>


