132.000 Euro Schadenersatz wollte ein Anleger für Börsenverluste haben, die er während der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen hinnehmen musste. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage jetzt ab, PSE ist erleichtert.

132.000 Euro Schadenersatz wollte ein Anleger für Börsenverluste haben, die er während der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen hinnehmen musste. Das Landgericht Braunschweig wies die Klage jetzt ab, PSE ist erleichtert.

 

Braunschweig - Im Dauerstreit um den Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen hat die klagende Anlegerseite aufs Neue eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Braunschweig wies am Mittwoch eine Klage gegen die Porsche-Dachgesellschaft PSE ab (5 O 401/13).

In dem Verfahren hatte ein Anleger rund 132.000 Euro Schadenersatz für Verluste an der Börse gefordert. Er behauptete, dass die PSE während ihres schrittweisen Übernahmeversuchs von VW vor rund sechs Jahren falsche oder zumindest unvollständige Angaben gemacht habe.

Dem folgte das Gericht nun nicht. Zur Begründung hieß es neben anderen Aspekten, dass in den Mitteilungen der PSE während der Turbulenzen des Übernahmeversuches nichts Sittenwidriges erkennbar sei. Zudem sei - eine mögliche Sittenwidrigkeit einmal dahingestellt - mehrfach gar nicht zwangsläufig ersichtlich, dass der klagende Anleger seine Finanzgeschäfte nur an den PSE-Angaben ausrichtete und sie somit der alleinige Ausschlaggeber für seine Geschäfte war.

Weitere Klagen laufen

In Braunschweig laufen aktuell noch vier weitere, ähnliche Klagen. Zwei jüngere Verfahren in gleicher Sache hatte die PSE bereits im Herbst 2012 gewonnen. Sie sind inzwischen rechtskräftig. Ob der unterlegene Anleger gegen das Urteil vom Mittwoch Berufung einlegen möchte, blieb zunächst unklar - die Klägerseite war nicht erschienen.

Bei einem weiteren der noch laufenden Fälle mit vergleichsweise kleiner Schadenersatzforderung (5 O 2433/12) von rund 1,3 Millionen Euro deutete sich am Mittwoch an, dass er zu Kartellrechtsexperten nach Hannover wechseln könnte. Richter Stefan Puhle erließ einen entsprechenden Beschluss, der als Hinweis für den Kläger gilt.

Demnach soll dieser entweder einen Antrag auf Überweisung an ein Gericht mit Kartellrechtsschwerpunkt stellen oder die kartellrechtlichen Argumente aus der Klagebegründung herausnehmen. Die zwei streitenden Parteien haben einen Monat Zeit, Stellung zu dem Hinweis zu nehmen.

Zwei weitere Verfahren aus der Klagewelle waren bereits vor einigen Wochen wegen der Mandatsniederlegung des dazugehörigen Anwalts auf Dezember geschoben worden. Sie drehen sich um rund 1,8 Milliarden Euro Schadenersatzforderungen sowie um 351 Millionen Euro.

Eine dritte Klage geriet jüngst mit einem Befangenheitsantrag gegen Richter Puhle ins Stocken. Da dieser aber am Mittwoch seinen letzten Arbeitstag hatte, wird sich ein Kollege in den Fall einarbeiten. Das gilt auch für die weiteren beiden auf Dezember verschobenen Fälle.

Hintergrund aller Klagen gegen die PSE sind die Börsenturbulenzen, die der Griff nach der Macht im VW-Konzern durch die Porsche-Holding 2008 ausgelöst hatte. Die PSE begleitete die Ausweitung ihrer Anteile am VW-Konzern damals mit Mitteilungen an Finanzwelt und Medien. Darin hieß es zunächst, sie wolle bei VW nicht die ganze Macht. Im Herbst 2008 war das hinfällig. Der VW-Kurs schoss explosionsartig empor und Anleger verloren Geld mit Börsenwetten auf sinkende VW-Kurse.

Die Kläger sehen sich nun rückblickend fehlinformiert, ihre Anwälte sprechen von „systematischen Markttäuschung“ und sehen „drückende und überwältigende Indizien“ für die angeblichen Verfehlungen der PSE.

Ein PSE-Sprecher begrüßte den weiteren Etappensieg. Er sagte: „Wir sind zuversichtlich für die weiteren Verfahren.“