Eine Benachrichtigung im Briefkasten hat bei Ingeborg Müller für reichlich Verwirrung gesorgt. In der Postfiliale in Degerloch liege ein Einschreiben für ihren Mann, hieß es. Doch dieser ist vor drei Jahren gestorben.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Degerloch - Kürzlich hat Ingeborg Müller eine Benachrichtigung von der Post im Briefkasten gefunden. Ein Einschreiben liege in der Postfiliale in Degerloch für ihren Mann bereit, stand darauf. Allein: Müllers Ehemann ist vor drei Jahren verstorben.

 

Die Hoffelderin fuhr zur Post, bekam das Einschreiben aber nicht ausgehändigt. Am nächsten Tag kam sie wieder, und diesmal brachte sie Unterlagen mit: ihren Pass, die Sterbeurkunde ihres Mannes, die Patientenverfügung, sogar ihr Stammbuch von der Heirat. Das genügte den Postbeamten aber trotzdem nicht: Das Einschreiben bekam Müller nicht ausgehändigt, da der Ehemann nicht unterschreiben konnte, dass sie es abholen dürfe. „Das kann er doch aber gar nicht mehr“, sagt Müller. Sie kann die ganze Sache nicht nachvollziehen. Nirgendwo anders, so Müller, habe es Probleme gegeben, weder bei Versicherungen noch bei Ämtern oder der Rentenstelle. Alle hätten die vorgezeigten Unterlagen für ausreichend befunden. „Ich weiß nicht, warum es bei der Post anders ist.“

Kein alltäglicher Vorfall für die Post

„Nichts Alltägliches“ sei dieser Vorfall, sagt der Postsprecher Hugo Gimber. Das bestätigt auch Iris Laduch-Reichelt, Sprecherin der Postbank, die in diesem Fall zuständig ist, da die Filiale in Degerloch eine Postbankfiliale ist. Laduch-Reichelt sagt aber ganz klar: „Nach dem Vorlegen der Sterbeurkunde hätte der Mitarbeiter der Dame das Einschreiben aushändigen müssen.“ Sie entschuldige sich im Namen der Postbank dafür: „Das hätte nicht passieren dürfen.“ Sie geht davon aus, dass der Fehler passiert ist, weil ein solcher Vorfall eben eine solche Rarität ist – und nicht die Norm im Tagesgeschäft. „Dass jemand drei Jahre nach dem Tod ein Einschreiben bekommt, ist eine ganz seltene Konstellation.“ Laduch-Reichelt betont aber, dass Ingeborg Müller durch den Fehler des Mitarbeiters kein Schaden entstanden sei: „Das Einschreiben ist an den Absender zurückgegangen. So erhält er die Information, dass der Empfänger verstorben ist.“ Der Absender könne dann selbst entscheiden, ob er den Brief erneut schicken wolle, diesmal an die Erben.

Iris Laduch-Reichelt schließt nicht aus, dass der Mitarbeiter „ein schlechtes Bauchgefühl“ hatte und einen Betrug vermutete. „Es gibt ja häufiger Betrugsversuche, bei denen die Angehörigen von Verstorbenen kontaktiert werden und Rechnungen bezahlen sollen.“

Bei der Polizei kennt man allerdings keine mögliche Betrugsmasche, die im Zusammenhang mit dem mysteriösen Einschreiben stehen könnte. Von solchen oder ähnlichen Fällen wisse das Betrugsdezernat derzeit nichts, so ein Polizeisprecher.

Das Einschreiben wird also ein Mysterium bleiben – falls sich der Absender nicht doch entscheidet, den Brief nochmals zu schicken, diesmal an Ingeborg Müller direkt.