Das Vorgehen der Stadt Ludwigsburg beim Thema Gebäudereinigung ist merkwürdig. Denn offenbar ist das Hauptziel dieses Schrittes gar nicht – wie bislang suggeriert – das Geld sparen.

Ludwigsburg - Die Frage treibt einen Großteil des Gemeinderats um: Warum hat die Stadtverwaltung das Thema Gebäudereinigung nicht öffentlich beraten lassen? Das Argument der Stadt, nämlich der Schutz privater Daten der Mitarbeiter, ist wenig überzeugend. Denn diese dürften für die Debatte kaum notwendig gewesen sein. Das zeigt allein schon das Unverständnis der Räte über den Ausschluss der Öffentlichkeit – schließlich waren sie bei der Diskussion anwesend. Zudem kann man nur hoffen, dass die Stadtverwaltung auch in nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats keine privaten Details über ihre Angestellten weitergibt. Außerdem können sensible Informationen im Zweifelsfall auch separat von der öffentlichen Debatte an die Räte weitergegeben werden.

 

Auch das Eingeständnis der Stadt, dass durch die Privatisierung der Reinigungskräfte nicht viel Geld gespart werde, ist verwirrend. Zwar bestätigt die Stadt Bietigheim-Bissingen diese Einschätzung – hier hat man die Auslagerung der Dienstleistung an Privatanleger wieder zurückgefahren, weil es sich in finanzieller Hinsicht offenbar kaum lohnte –, doch die angeblichen Einsparungen durch die Vergabe an Fremdfirmen sind das Hauptargument der Befürworter der Privatisierung im Ludwigsburger Gemeinderat. Da mutet es etwas dürftig an, wenn die Stadt als zentralen Gewinn den Wegfall der Koordinierung von Diensten und Putzmitteln anführt.

Die Vergabe von Reinigungsleistungen an externe Unternehmen kann jedoch auch einen anderen Effekt haben: Statt als Personal- können sie im Haushalt als Sachleistungen ausgewiesen werden. Eine solche Entlastung könnte den Ludwigsburger Personaletat aufpolieren – und die Stadträte milde stimmen, die diesen Bereich stets mit Argusaugen beobachten. Selbst wenn die Stadt gar nicht die Absicht hat, hier Augenwischerei zu betreiben, so verträgt sich ihr Vorgehen dennoch nicht mit ihrem Anspruch auf höchste Transparenz.