Bürgermeister im Land müssen spätestens mit 68 Jahren aufhören. Manche wollen aber weitermachen. Soll man das gut fnden? In einem Pro und Kontra beleuchten die StZ-Redakteure Thomas Breining und Reiner Ruf die beiden Pole.

Stuttgart - Mit 68 muss ein Bürgermeister nach geltendem Recht in Baden-Württemberg aus dem Amt ausscheiden. Manche fühlen sich aber fit und hätten Lust noch weiter zu machen (wie es mittlerweile viele Hochschullehrer handhaben). Ursprünglich hat Grün-Rot diese Vorstellung befürwortet. Zu einem entsprechenden Gesetzesvorstoß ist es aber nicht gekommen zu Recht oder Unrecht? Thomas Breining und Reiner Ruf beleuchten in einem Pro und Kontra die beiden Seiten.