Das Landgericht Frankfurt hat die Angebote des Fahrdienstes bundesweit untersagt. Doch das kümmert das US-Unternehmen nicht. Die StZ-Wirtschaftsredakteure Harry Pretzlaff und Andreas Geldner bewerten die Wettbewerbsstrategie von Uber.

Stuttgart - Der umstrittene Fahrdienst Uber steuert in Deutschland auf eine offene Konfrontation mit dem Taxigewerbe und Behörden zu. Trotz eines gerichtlichen Verbots will das Start-up aus San Francisco seine Dienste hierzulande weiter anbieten. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main, die den Dienst bundesweit untersagt, ignoriert das Unternehmen und bezeichnet sie als „zu Unrecht“ erteilt. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und weiterhin die Optionen Uber-Pop und Uber-Black über die Uber-App anbieten“, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.

 

Die Genossenschaft der Taxizentralen gab sich von der Haltung des Wettbewerbers nicht überrascht. „Wir haben nichts anderes erwartet“, sagte eine Sprecherin. Mit Hilfe von Testfahrten würden nun „gerichtsverwertbare Beweise“ dafür gesammelt, dass sich Uber nicht an das Verbot halte. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr befördern, ordnete das Gericht an. Demnach droht den Betreibern ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro pro vermittelter Fahrt oder alternativ Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für die Betreiber.

Konkurrenten werfen Uber unlauteren Wettbewerb vor

Die Genossenschaft der Taxizentralen kritisiert vor allem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hätten und nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten. „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung“, kritisierte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. „Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert, noch erhalten sie feste Löhne.“ Ohne zusätzliche Kosten könnten die privaten Fahrer ihre Dienste deutlich günstiger anbieten.

Bei dem Streit geht es den Kontrahenten auch um traditionelle und neue Geschäftsmodelle, die mit Hilfe von Internet und Smartphone in angestammte Geschäftsfelder vordringen. An alten Strukturen und Geschäftsmodellen wollen viele kleine und große Unternehmen aus dem Internet rütteln. Auch Smartphone-Apps wie MyTaxi haben in der Taxibranche bereits viel Wirbel gemacht, weil sie den Taxifahrer direkt in Kontakt mit dem Fahrgast bringen. Das könne die traditionellen Taxizentralen und damit Hunderte Jobs überflüssig machen, befürchten viele aus der Branche. „Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer“, kontert dagegen der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP. Wettbewerb fördere im Interesse der Kunden Qualität und Leistung der Dienste. „Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle – auch neue – Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten“, sagte Michael Müller, Präsident des BZP. „Dienste im Internet bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern haben diese Rahmenbedingungen ebenfalls einzuhalten.“

Uber setzt sich über die einstweilige Verfügung hinweg

Das sieht das Start-up Uber etwas anders – und will sich über die einstweilige Verfügung erst einmal schlicht hinwegsetzen. „Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken war noch nie eine gute Idee“, erklärte Uber. Der Dienst stehe für Innovation und Wettbewerb. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen.“ Uber will gegen den Beschluss des Gerichts Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, gab sich Uber kampfeslustig.

Weltweit ist das US-Unternehmen eigenen Angaben zufolge in 45 Ländern tätig und stößt vielerorts auf Widerstand. Die Taxibranche und die Behörden einzelner Städte gehen seit mehreren Monaten gegen die Geschäftsmethoden von Dienstleistern wie Uber vor. Sie werfen ihnen unlauteren Wettbewerb vor. Berlin hatte den Dienst, der im Februar 2013 in der Hauptstadt gestartet war, Mitte August verboten. Ein Verbot in Hamburg hob das dortige Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche aus formalen Gründen wieder auf.

Pro - Andreas Geldner plädiert für innovativen Wettbewerb

Sich einem Unbekannten am Steuer anzuvertrauen ist heikel. Und so ist es kein Wunder, dass sich am Beispiel des aus den USA nach Deutschland drängenden Taxianbieters Uber eine Debatte entzündet, die ein Licht auf eine durch das Internet möglich gewordene Form von Dienstleistungen wirft. „Share-Economy“ heißt das Prinzip auf Neudeutsch, eine Kombination aus „Teilen“ und „Wirtschaft“. Das Prinzip, das Uber nutzt, findet sich längst in vielen Bereichen, ob nun die private Wohnung über Dienstleister wie Airbnb vermietet wird oder Internetplattformen es erlauben, vom Segelboot bis zum Fahrrad privat gerade nicht genutzte Dinge zu verleihen. Hier etabliert sich eine neue Grauzone zwischen privaten und professionellen Angeboten.

Es ist verständlich, dass die etablierten Anbieter dagegen Sturm laufen. Das deutsche Taxigewerbe war bisher eine regulierte Branche. Das hat Gründe, zum Beispiel das Thema Sicherheit. Doch als Kunde erlebt man auch die Schattenseiten dieses reglementierten Marktes, der die Anbieter unbeweglich gemacht hat. Von fehlenden Kindersitzen über die von manchen Taxifahrern als Zumutung empfundene Kartenzahlung bis hin zu Verlässlichkeit und Sauberkeit sind die Erfahrungen nicht immer so, dass man gern ein Taxi bestellt. Die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen ist oft nicht rosig, und die Stimmung von schlecht bezahlten Fahrern verständlicherweise nicht immer die beste. Doch fehlt häufig die Bereitschaft, sich auf die Kundenerwartungen einzulassen. In diese offene Flanke stößt Uber hinein. Dem Prinzip geteilter Ressourcen gehört in der Internetökonomie die Zukunft, ob deutsche Gerichte für das schon in 45 Ländern tätige Uber nun ein Stoppschild aufstellen oder nicht.

Die deutsche Rechtskultur ist aber eine andere als in den USA. Uber sollte für seine Fahrer in Deutschland klar die Verantwortung übernehmen müssen – sowohl was Qualifikation als auch was soziale Mindeststandards angeht. Solche Spielregeln dürften am Ende Dumpingpreise verhindern. Wenn der Gesetzgeber diese Fragen geklärt hat, hat aber diese innovative Form der Mobilität auch bei uns ihren Platz.

Andreas Geldner betreut Themen aus der IT-Wirtschaft. Als früherer US-Korrespondent der Stuttgarter Zeitung hat er eine Affinität zur typischen Experimentierfreude, die jenseits des Atlantiks in diesem Segment gepflegt wird.

Harry Pretzlaff kritisiert Kapitalismus in Wildwestmanier

Große amerikanische Geldgeber scheinen überzeugt davon zu sein, dass das Geschäftsmodell des Fahrdienstanbieters Uber ein Renner wird. Wie sonst ist es zu erklären, dass renommierte Adressen wie Goldman Sachs oder Google Milliarden Dollar an Risikokapital in ein kalifornisches Jungunternehmen stecken? Hoffentlich verbrennen sie sich die Finger!

Denn die Uber-Manager haben nicht kapiert, dass Kapitalismus in Wildwestmanier kein Exportschlager ist. Sie haben vermutlich keinen blassen Schimmer von einer sozialen Marktwirtschaft, in der es keinen unbeschränkten Wettbewerb gibt.

Wenn deutsche Unternehmen ins Ausland gehen, bemühen sie sich, dort ein „good citizen“ zu sein, sie befolgen die Gesetze und die im fremden Land geltenden Regeln. Nicht so das kalifornische Jungunternehmen Uber. Dessen Chef Travis Kalanick sieht sich in einem globalen Kampf mit dem Taxigewerbe. Wenn Uber im Sturm und Drang gegen Gesetze verstößt, dann seien eben die Gesetze nicht mehr zeitgemäß, meint Kalanick. Diese Denke zeugt nicht von einem Geschäftssinn mit Augenmaß, sondern nur von grenzenloser Gier und Großmannssucht.

Chancen und Risiken sind beim Geschäftsmodell clever zu Gunsten von Uber verteilt. Das Unternehmen kassiert die Provision für die Fahrten, die Risiken tragen jedoch Kunden und Fahrer. Ob das Auto sicher oder eine Schrottkarre ist und der Fahrer ein redlicher Bürger oder ein Betrüger, interessiert dabei nicht. Gewiss könnten die rechtlichen Beschränkungen auf dem Taximarkt gelockert werden. Auch ein Mindestlohn täte der Branche gut. Man darf jedoch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Obwohl Taxifahren teuer ist, bleibt heute nicht allzu viel Geld bei den Chauffeuren hängen. Ein unkontrollierter Zustrom von Konkurrenten, die sich an keine Regeln halten, könnte einen grausamen Kampf ums wirtschaftliche Überleben auslösen. Konkurrenz ist gut, aber ein fairer Wettbewerb sieht anders aus. Es war höchste Zeit, dass nun endlich ein Gericht den amerikanischen Möchtegerneroberern ihre Grenzen aufgezeigt hat.

Harry Pretzlaff hat als junger Mann samstagnachts Dreizehnstundenschichten in der Zentrale eines Taxiunternehmens geschoben. Als StZ-Wirtschaftsredakteur berichtet er hauptsächlich über Autohersteller.

Wer darf Personen befördern?

P-Schein
Der offizielle Name des auch als P-Schein genannten Personenbeförderungsscheins lautet Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Dieser wird benötigt, wenn man mit Mietwagen, Taxis oder Pkw im Linienverkehr oder im gewerblichen Ausflugsverkehr bis zu acht Fahrgäste befördern will. Bei mehr als acht Personen ist ein Bus-Führerschein (Klasse D) nötig.

Nachweise
Das Mindestalter für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre, der Fahrer muss mindestens zwei Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins der Klasse B sein. Ausnahmen gelten für Krankenwagenfahrer. Wer einen P-Schein bei der Führerscheinstelle beantragt, muss eine Bescheinigung über eine arbeitsmedizinische Untersuchung, ein augenfachärztliches Gutachten, ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorlegen.

Ortskenntnis
Um Taxi zu fahren oder Mietwagen in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern gewerblich zu nutzen, muss der Antragsteller eine Ortskenntnisprüfung bestanden haben. Der P-Schein kostet bis zu 200 Euro.