Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Seit vier Jahren sei er an dem Thema dran, schildert der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff (Rems-Murr), der für die Liberalen federführend beteiligt ist. „Bevor es wieder zerredet wird, möchte ich den Spatz in der Hand – um die Taube kümmern wir uns in Ruhe in der nächsten Legislaturperiode.“ Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sei ein erster, wenngleich wichtiger Schritt. „Es reicht mir auch nicht“, sagt Wolff. Aber immerhin könne ein vielleicht sogar verurteilter Menschenhändler kein Bordell aufmachen.

 

Dennoch hagelt es Kritik. Gerade die Verlagerung auf die Gewerbeordnung ist umstritten. Kommissariatschef Sporer bemängelt, dass „aus Zuhältern, Halbwelttypen und Angehörigen von Rockergruppierungen nicht automatisch brave Geschäftsleute werden“. Er hält es für unvorstellbar, dass statt der Polizei Angestellte des Gewerbeamtes Missstände in Bordellen aufdecken. Dazu seien Eingriffsrechte nötig, die die Möglichkeiten des Gewerbeamtes „weit übersteigen“.

Nur unter Zeugenschutzprogrammen gebe es Aussagen

Der Bund der Kriminalbeamten und Frauenschützer monieren, dass für den Opferschutz nur Mindeststandards gelten. So erhielten die Frauen aus sogenannten Drittstaaten, die im Strafverfahren gegen Zuhälter aussagen, im Anschluss kein gesichertes Aufenthaltsrecht, sondern würden abgeschoben. Auch Wolff plädiert für eine „vernünftige aufenthaltsrechtliche Regelung, damit die Opfer stabilisiert werden“. Die Frauen müssten aus den Fängen der organisierten Kriminalität herausgeholt werden. Es dürfe nicht sein, dass sie illegal hergeholt werden, um bei Bedarf von den Menschenhändlern bei der Ausländerbehörde angezeigt und von dieser abgeschoben zu werden. Schon wegen der strafrechtlichen Verfolgung der Kriminellen dürften die Frauen nicht bis zum Verfahren ausgewiesen werden. Nur unter Zeugenschutzprogrammen gebe es vernünftige Aussagen.

Die Frauen sollen „heraus aus dem Dunkel des Illegalen“

Die Schattenseiten der legalen Prostitution

Seit vier Jahren sei er an dem Thema dran, schildert der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff (Rems-Murr), der für die Liberalen federführend beteiligt ist. „Bevor es wieder zerredet wird, möchte ich den Spatz in der Hand – um die Taube kümmern wir uns in Ruhe in der nächsten Legislaturperiode.“ Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sei ein erster, wenngleich wichtiger Schritt. „Es reicht mir auch nicht“, sagt Wolff. Aber immerhin könne ein vielleicht sogar verurteilter Menschenhändler kein Bordell aufmachen.

Dennoch hagelt es Kritik. Gerade die Verlagerung auf die Gewerbeordnung ist umstritten. Kommissariatschef Sporer bemängelt, dass „aus Zuhältern, Halbwelttypen und Angehörigen von Rockergruppierungen nicht automatisch brave Geschäftsleute werden“. Er hält es für unvorstellbar, dass statt der Polizei Angestellte des Gewerbeamtes Missstände in Bordellen aufdecken. Dazu seien Eingriffsrechte nötig, die die Möglichkeiten des Gewerbeamtes „weit übersteigen“.

Nur unter Zeugenschutzprogrammen gebe es Aussagen

Der Bund der Kriminalbeamten und Frauenschützer monieren, dass für den Opferschutz nur Mindeststandards gelten. So erhielten die Frauen aus sogenannten Drittstaaten, die im Strafverfahren gegen Zuhälter aussagen, im Anschluss kein gesichertes Aufenthaltsrecht, sondern würden abgeschoben. Auch Wolff plädiert für eine „vernünftige aufenthaltsrechtliche Regelung, damit die Opfer stabilisiert werden“. Die Frauen müssten aus den Fängen der organisierten Kriminalität herausgeholt werden. Es dürfe nicht sein, dass sie illegal hergeholt werden, um bei Bedarf von den Menschenhändlern bei der Ausländerbehörde angezeigt und von dieser abgeschoben zu werden. Schon wegen der strafrechtlichen Verfolgung der Kriminellen dürften die Frauen nicht bis zum Verfahren ausgewiesen werden. Nur unter Zeugenschutzprogrammen gebe es vernünftige Aussagen.

Die Frauen sollen „heraus aus dem Dunkel des Illegalen“

Da wird sich die CDU noch bewegen müssen. Andererseits drang die Union vergeblich auf eine Verschärfung des Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, was den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, zur Kritik am FDP-geführten Justizministerium veranlasst. Zudem forderte der größere Koalitionspartner eine Strafbarkeit für Freier. Dagegen wandte sich wiederum die FDP – wie auch die Teile der Grünen, die die Liberalisierung unter Rot-Grün im Jahr 2002 verteidigen. „Das lehnen wir ab, weil das Gewerbe dann wieder in das Dunkel des Illegalen ausweichen würde“, sagt Wolff. „Wir wollen es auch zum Schutz der Frauen legal und besser kontrollierbar machen.“ Einerseits die selbstbestimmte Ausübung des Gewerbes zuzulassen, andererseits sicherzustellen, besser an Menschenhändler heranzukommen, sei juristisch aber nicht einfach.

Somit dürfte Deutschland weiterhin als Paradies für Freier gelten. Aus strenger regulierten Nachbarländern kommen sie in Scharen, um sich hier zu vergnügen. Denn nirgends sonst in Europa ist es so einfach, Sex zu kaufen.