Die S21-Gegner versammeln sich noch einmal in einer Februarnacht 2012, um gegen die Räumung des Schlossparks zu protestieren - vergeblich. Vier Jahre später muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht klären, ob die Räumung rechtens war.

Stuttgart - War die Räumung des Schlossgartens und des berühmten Protestcamps gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 im Februar 2012 rechtmäßig? Gut vier Jahre danach verhandelte am Dienstag das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Klagen von 32 Projektgegnern gegen die Stadt. Läuft es gut für sie, könnten sie zumindest Bußgelder zurückbekommen, die sie zahlen mussten, weil sie sich der Räumung widersetzten. Das Ergebnis soll am Mittwoch bekanntgegeben werden.

 

Im Rückblick war es sowas wie das letzte Aufbäumen der Gegner von Stuttgart 21 gegen großflächige Baumrodungen im Schlossgarten. Hunderte stellten sich in der Nacht zum 15. Februar 2012 ein letztes Mal gegen die von der Stadt lange angekündigte Räumung des Parks. Ein Protestcamp mit Zelten und Holzverschlägen war zum Symbol des Widerstands geworden.

Kläger: Auflösung sei nicht rechtens gewesen

Laut Gericht hatten sich rund 1400 Projektgegner versammelt. Bäume wurden besetzt. Auch nach Versammlungsende gegen Mitternacht seien mehrere hundert S21-Gegner dageblieben, darunter die Kläger. Gegen 2.30 Uhr begann die Räumung. Es erfolgten Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Platzverweise wurden erteilt. Die Kläger wurden aus dem Park geführt oder getragen. Nach den Erfahrungen aus dem „Schwarzen Donnerstag“ 2010 mit mehr als 100 Verletzten durch Wasserwerfer und Pfefferspray ging die Polizei laut Beobachtern behutsam vor.

Schon die Auflösung ihrer Versammlung sei nicht rechtens gewesen, sagen sie. Und damit auch nicht die Platzverweise und letztlich das Eingreifen der Polizei. Wegen Ordnungswidrigkeiten mussten sie rund 100 Euro Bußgeld zahlen. Diese könnten sie zurückbekommen, wenn das Gericht das Vorgehen der Stadt damals für unrechtmäßig erklärt. Die Kläger wollen auch das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig erklären lassen - da deutete das Gericht aber schon an, dass sie dann nicht die Stadt, sondern das Land verklagen müssen.

Die Proteste gegen den Tiefbahnhof sind bundesweit vor allem wegen des „Schwarzen Donnerstags“ bekannt. Ende September 2010 war die Polizei massiv gegen die Gegner des Milliardenprojekts vorgegangen, mehr als 100 Menschen wurden verletzt. Vor einem halben Jahr hat das Verwaltungsgericht diesen Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt.

Eilanträge gegen die Verfügung der Stadt zur Räumung waren im Januar 2012 vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Beschwerden dagegen waren vor dem Verwaltungsgerichtshof kurz vor der Räumung erfolglos.